Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Durch den Tod
unserer Vizepräsidentin Frau Dr. Ursula Auerswald müssen dieses Jahr die von
ihr innegehabten Ämter für die restliche Wahlperiode bis 2007 nachgewählt
werden. Dabei handelt es sich um die Wahl eines der beiden Vizepräsidenten und
um die Wahl eines Vorstandsmitglieds für die Deutsche
Akademie der Gebietsärzte.
Wir beginnen mit der Wahl eines Vizepräsidenten oder einer
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.
Bevor wir in die Wahlen eintreten, möchte ich Sie darüber
unterrichten, dass gemäß früherer Gepflogenheiten bei Bekanntgabe der
Wahlergebnisse, ausgehend von einer Zahl von 250 Delegierten, folgende Angaben
gemacht werden: erstens die Zahl der abgegebenen Stimmen, zweitens die Zahl der
ungültig abgegebenen Stimmen – ungültig abgegebene Stimmen sind bei einem
Kandidaten: falscher Name oder sonstige politische Bemerkungen; bei mehreren Kandidaten:
falscher oder mehrere Namen, ja oder nein, sonstige politische Bemerkungen –,
drittens die Zahl der für die Wahl gültig abgegebenen Stimmen (Jastimmen,
Neinstimmen, Enthaltungen), viertens die Mehrheit der gültigen Stimmen
(Quorum); dann stellen wir fest, ob es nach der Satzung reicht.
Wir nehmen nun die Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten
der Bundesärztekammer vor. Die Satzung sagt dazu in § 5 Abs. 2 Folgendes:
Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterstützung von mindestens
zehn Abgeordneten. Die Wahl erfolgt … durch geheime, schriftliche Abstimmung.
Es ist jeweils die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird
diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so findet im dritten Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl aus
dem zweiten Wahlgang statt. Ergibt sich dabei Stimmengleichheit, so entscheidet
das vom Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los.
Ich glaube, so weit werden wir überhaupt nicht kommen.
Ich denke, wir können in den Wahlgang eintreten. Herr
Professor Fuchs wird noch technische Bemerkungen machen.
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