TOP XII: Wahlen

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Durch den Tod unserer Vizepräsidentin Frau Dr. Ursula Auerswald müssen dieses Jahr die von ihr innegehabten Ämter für die restliche Wahlperiode bis 2007 nachgewählt werden. Dabei handelt es sich um die Wahl eines der beiden Vizepräsidenten und um die Wahl eines Vorstandsmitglieds für die Deutsche
Akademie der Gebietsärzte.

Wir beginnen mit der Wahl eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.

Bevor wir in die Wahlen eintreten, möchte ich Sie darüber unterrichten, dass gemäß früherer Gepflogenheiten bei Bekanntgabe der Wahlergebnisse, ausgehend von einer Zahl von 250 Delegierten, folgende Angaben gemacht werden: erstens die Zahl der abgegebenen Stimmen, zweitens die Zahl der ungültig abgegebenen Stimmen – ungültig abgegebene Stimmen sind bei einem Kandidaten: falscher Name oder sonstige politische Bemerkungen; bei mehreren Kandidaten: falscher oder mehrere Namen, ja oder nein, sonstige politische Bemerkungen –, drittens die Zahl der für die Wahl gültig abgegebenen Stimmen (Jastimmen, Neinstimmen, Enthaltungen), viertens die Mehrheit der gültigen Stimmen (Quorum); dann stellen wir fest, ob es nach der Satzung reicht.

Wir nehmen nun die Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten der Bundesärztekammer vor. Die Satzung sagt dazu in § 5 Abs. 2 Folgendes:

Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterstützung von mindestens zehn Abgeordneten. Die Wahl erfolgt … durch geheime, schriftliche Abstimmung. Es ist jeweils die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so findet im dritten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl aus dem zweiten Wahlgang statt. Ergibt sich dabei Stimmengleichheit, so entscheidet das vom Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los.

Ich glaube, so weit werden wir überhaupt nicht kommen.

Ich denke, wir können in den Wahlgang eintreten. Herr Professor Fuchs wird noch technische Bemerkungen machen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.