Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind einige technische Dinge zu
berücksichtigen. Um eine geheime Wahl sicherzustellen, haben wir für Sie
Wahlkabinen eingerichtet. Sie befinden sich in den Seitengängen.
Wir werden – wie bei den früheren Wahlärztetagen – die
einzelnen Wahlurnen für die Delegierten bestimmter Ärztekammern bereithalten:
die Wahlurne 1 – von der Bühne aus gesehen vorne links – für die Kammern
Berlin, Bayern und Sachsen, die Wahlurne 2 – von der Bühne aus gesehen hinten
links – für die Kammern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen, die
Wahlurne 3 – von der Bühne aus gesehen vorne rechts – für die Kammern
Niedersachsen, Nordrhein und Rheinland-Pfalz und die Wahlurne 4 – von der Bühne
aus gesehen hinten rechts – für die Kammern Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt
und Westfalen-Lippe.
Ich bitte Sie, sich bei Abgabe Ihres Stimmzettels durch
Vorzeigen Ihres Delegiertenausweises zu legitimieren.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt drei Anträge, nämlich die
Anträge XII-1 bis XII-3. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Gadomski.
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