Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Frau Köhler.
Sie bekommen jetzt einen gelben Stimmzettel, auf dem oben
rechts zusätzlich „1“ steht, ausgehändigt. Ich bitte Sie, einen der drei Namen
oder, wenn Sie sich nicht festlegen wollen „Enthaltung“ aufzuschreiben. Wenn
Sie sich nicht an der Abstimmung beteiligen wollen, gehen Sie gar nicht erst
zur Urne. Wenn Sie abstimmen wollen, bitte einen der drei Namen oder
„Enthaltung“ aufschreiben. Wenn Sie „Enthaltung“ auf den Zettel schreiben,
haben Sie sich auch an der Abstimmung beteiligt.
Als Stimmzähler benennen wir Herrn Rechtsanwalt Schirmer,
Herrn Dr. Maas und Herrn Dr. Kunstmann. Sie werden unterstützt von Frau Berner
und Herrn Schröder von der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung.
Der Wahlgang ist eröffnet. Begeben Sie sich bitte an die von
Herrn Professor Fuchs genannten Urnen.
Gibt es jemanden, der seine Stimme noch abgeben möchte, oder
sind alle Stimmen abgegeben? Haben alle ihre Stimme abgegeben? Kann ich den
Wahlgang schließen, damit wir zur Auszählung kommen? – Es protestiert niemand.
Dann ist der Wahlgang geschlossen. Ich bitte die Zählerinnen und Zähler um
Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich kann nun das Wahlergebnis bekannt
geben. Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt 238. Ungültig waren zwei
Stimmen, sodass 236 Stimmen gültig sind. Von den 236 abgegebenen gültigen
Stimmen sind vier Enthaltungen. Zur Wahl sind 119 Stimmen erforderlich. Für
Frau Dr. Goesmann sind 129 Stimmen abgegeben worden.
(Beifall)
Für Frau Dr. Bühren sind 66 Stimmen abgegeben worden und für
Frau Köhler 37 Stimmen. Somit ist Frau Dr. Goesmann zur Vizepräsidentin der
Bundesärztekammer gewählt.
(Beifall)
Wir gratulieren ihr herzlich und hoffen auf gute
Zusammenarbeit.
Ich bedanke mich bei den beiden anderen Kandidatinnen dafür,
dass sie sich zur Wahl gestellt haben.
(Beifall)
Ich frage Frau Dr. Goesmann, ob sie die Wahl annimmt.
(Dr. Goesmann: Ja!)
– Sie nimmt die Wahl an. Damit ist sie gewählt und darf ab
morgen – denn für heute machen wir gleich Schluss – hier oben als
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Platz nehmen. Ich gehe jetzt mit einem
Blumenstrauß zu ihr, um ihr zu gratulieren und ihr zu sagen, dass ich mich auf
eine gute Zusammenarbeit freue.
Der Ärztetag ist für heute beendet. Ich wünsche Ihnen viel
Spaß, wohin auch immer Sie gehen. Morgen um 9 Uhr sehen wir uns an dieser
Stelle wieder. Dann fahren wir mit dem Tagesordnungspunkt V –
(Muster-)Weiterbildungsordnung – fort. Außerdem müssen wir noch ein
Vorstandsmitglied für die Deutsche Akademie der Gebietsärzte in Nachfolge von
Frau Dr. Auerswald wählen.
Wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder.
4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005, Vormittagssitzung
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Guten
Morgen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich
hoffe, dass Sie gestern einen schönen Abend und eine geruhsame Nacht hatten.
Unsere neue Vizepräsidentin hat bereits hier oben Platz genommen. Das Präsidium
ist damit wieder vollständig. Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit. Alles
Gute und noch einmal viele Glückwünsche!
(Beifall)
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Wir sind bei Punkt XII,
den Wahlen. Wir müssen noch eine Wahl durchführen, und zwar die Wahl eines
Vorstandsmitglieds der Deutschen Akademie der Gebietsärzte. Auch dieser Platz
ist durch den Tod von Frau Dr. Auerswald frei geworden.
Es liegt Ihnen der Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer
umgedruckt auf weißem Papier vor. Dort sind drei Namen aufgeführt: Frau Dr.
Astrid Bühren, Herr Dr. Franz-Joseph Bartmann und Herr Professor Dr. Frieder Hessenauer.
Frau Bühren kennen Sie bereits von gestern, falls Sie sie nicht sowieso kennen.
Herr Bartmann ist Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein, Herr
Professor Hessenauer ist Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Das Statut sieht gemäß § 2 a vor, dass der Vorstand gebildet
wird aus fünf aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer vom
Ärztetag gewählten Gebietsärzten. Da diesmal nur ein Sitz nachzuwählen ist, hat
der Vorstand der Bundesärztekammer Ihnen einen Wahlvorschlag mit den drei genannten
Namen vorgelegt. Es kann nach der Satzung nur aus den vom Vorstand
vorgeschlagenen Namen ausgewählt werden. Nach der Satzung ist es nicht möglich
– zumindest prinzipiell nicht –, dass der Ärztetag selber weitere Vorschläge
macht. Gegebenenfalls müsste sich der Vorstand dazu entschließen, diese
eventuell kommenden Empfehlungen seinerseits aufzunehmen und Ihnen auch diesen
Wahlvorschlag zu präsentieren. Dann würde sich die Vorschlagsliste des
Vorstands entsprechend erweitern.
Wenn sich die Wahlvorschlagsliste nicht mehr erweitert, können
wir den weißen Umdruck benutzen, auf dem alle drei Namen stehen. Sie kreuzen
dann den Namen derjenigen Person an, die Sie favorisieren. Wir haben auch
Umdrucke für einen eventuell erforderlich werdenden zweiten Wahlgang
vorbereitet.
Ich frage zunächst einmal: Ist Ihnen diese Wahlprozedur
bekannt? Haben Sie sie so akzeptiert? – Kein Widerspruch. Gibt es zusätzliche
Vorschläge aus Ihren Reihen? Das muss aber schriftlich geschehen. Bisher liegen
keine weiteren schriftlichen Vorschläge vor. Es bleibt also bei den drei
genannten Vorschlägen: Frau Dr. Bühren, Herr Dr. Bartmann und Herr Professor Hessenauer.
Möchten Sie, dass sich die Kandidatin und die Kandidaten
vorstellen? Wer wünscht die Vorstellung? – Wer wünscht keine Vorstellung? –
Letzteres ist die Minderheit.
Ich glaube, Frau Dr. Bühren brauchen wir nicht zu bitten. Oder
möchten Sie, Frau Dr. Bühren – dazu haben Sie das Recht –, sich dazu äußern,
warum Sie diesen Platz einnehmen möchten? Das ist ja etwas anderes als die
Position der Vizepräsidentin. – Bitte schön, Frau Bühren.
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