TOP XII: Wahlen

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Frau Köhler.

Sie bekommen jetzt einen gelben Stimmzettel, auf dem oben rechts zusätzlich „1“ steht, ausgehändigt. Ich bitte Sie, einen der drei Namen oder, wenn Sie sich nicht festlegen wollen „Enthaltung“ aufzuschreiben. Wenn Sie sich nicht an der Abstimmung beteiligen wollen, gehen Sie gar nicht erst zur Urne. Wenn Sie abstimmen wollen, bitte einen der drei Namen oder „Enthaltung“ aufschreiben. Wenn Sie „Enthaltung“ auf den Zettel schreiben, haben Sie sich auch an der Abstimmung beteiligt.

Als Stimmzähler benennen wir Herrn Rechtsanwalt Schirmer, Herrn Dr. Maas und Herrn Dr. Kunstmann. Sie werden unterstützt von Frau Berner und Herrn Schröder von der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Der Wahlgang ist eröffnet. Begeben Sie sich bitte an die von Herrn Professor Fuchs genannten Urnen.

Gibt es jemanden, der seine Stimme noch abgeben möchte, oder sind alle Stimmen abgegeben? Haben alle ihre Stimme abgegeben? Kann ich den Wahlgang schließen, damit wir zur Auszählung kommen? – Es protestiert niemand. Dann ist der Wahlgang geschlossen. Ich bitte die Zählerinnen und Zähler um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich kann nun das Wahlergebnis bekannt geben. Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt 238. Ungültig waren zwei Stimmen, sodass 236 Stimmen gültig sind. Von den 236 abgegebenen gültigen Stimmen sind vier Enthaltungen. Zur Wahl sind 119 Stimmen erforderlich. Für Frau Dr. Goesmann sind 129 Stimmen abgegeben worden.

(Beifall)

Für Frau Dr. Bühren sind 66 Stimmen abgegeben worden und für Frau Köhler 37 Stimmen. Somit ist Frau Dr. Goesmann zur Vizepräsidentin der Bundesärztekammer gewählt.

(Beifall)

Wir gratulieren ihr herzlich und hoffen auf gute Zusammenarbeit.

Ich bedanke mich bei den beiden anderen Kandidatinnen dafür, dass sie sich zur Wahl gestellt haben.

(Beifall)

Ich frage Frau Dr. Goesmann, ob sie die Wahl annimmt.

(Dr. Goesmann: Ja!)

– Sie nimmt die Wahl an. Damit ist sie gewählt und darf ab morgen – denn für heute machen wir gleich Schluss – hier oben als Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Platz nehmen. Ich gehe jetzt mit einem Blumenstrauß zu ihr, um ihr zu gratulieren und ihr zu sagen, dass ich mich auf eine gute Zusammenarbeit freue.

Der Ärztetag ist für heute beendet. Ich wünsche Ihnen viel Spaß, wohin auch immer Sie gehen. Morgen um 9 Uhr sehen wir uns an dieser Stelle wieder. Dann fahren wir mit dem Tagesordnungspunkt V – (Muster-)Weiterbil­dungsordnung – fort. Außerdem müssen wir noch ein Vorstandsmitglied für die Deutsche Akademie der Gebietsärzte in Nachfolge von Frau Dr. Auerswald wählen.

Wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder.

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005, Vormittagssitzung


Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Guten Morgen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass Sie gestern einen schönen Abend und eine geruhsame Nacht hatten. Unsere neue Vizepräsidentin hat bereits hier oben Platz genommen. Das Präsidium ist damit wieder vollständig. Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit. Alles Gute und noch einmal viele Glückwünsche!

(Beifall)

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Wir sind bei Punkt XII, den Wahlen. Wir müssen noch eine Wahl durchführen, und zwar die Wahl eines Vorstandsmitglieds der Deutschen Akademie der Gebietsärzte. Auch dieser Platz ist durch den Tod von Frau Dr. Auerswald frei geworden.

Es liegt Ihnen der Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer umgedruckt auf weißem Papier vor. Dort sind drei Namen aufgeführt: Frau Dr. Astrid Bühren, Herr Dr. Franz-Joseph Bartmann und Herr Professor Dr. Frieder Hessenauer. Frau Bühren kennen Sie bereits von gestern, falls Sie sie nicht sowieso kennen. Herr Bartmann ist Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein, Herr Professor Hessenauer ist Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Das Statut sieht gemäß § 2 a vor, dass der Vorstand gebildet wird aus fünf aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer vom Ärztetag gewählten Gebietsärzten. Da diesmal nur ein Sitz nachzuwählen ist, hat der Vorstand der Bundesärztekammer Ihnen einen Wahlvorschlag mit den drei genannten Namen vorgelegt. Es kann nach der Satzung nur aus den vom Vorstand vorgeschlagenen Namen ausgewählt werden. Nach der Satzung ist es nicht möglich – zumindest prinzipiell nicht –, dass der Ärztetag selber weitere Vorschläge macht. Gegebenenfalls müsste sich der Vorstand dazu entschließen, diese eventuell kommenden Empfehlungen seinerseits aufzunehmen und Ihnen auch diesen Wahlvorschlag zu präsentieren. Dann würde sich die Vorschlagsliste des Vorstands entsprechend erweitern.

Wenn sich die Wahlvorschlagsliste nicht mehr erweitert, können wir den weißen Umdruck benutzen, auf dem alle drei Namen stehen. Sie kreuzen dann den Namen derjenigen Person an, die Sie favorisieren. Wir haben auch Umdrucke für einen eventuell erforderlich werdenden zweiten Wahlgang vorbereitet.

Ich frage zunächst einmal: Ist Ihnen diese Wahlprozedur bekannt? Haben Sie sie so akzeptiert? – Kein Widerspruch. Gibt es zusätzliche Vorschläge aus Ihren Reihen? Das muss aber schriftlich geschehen. Bisher liegen keine weiteren schriftlichen Vorschläge vor. Es bleibt also bei den drei genannten Vorschlägen: Frau Dr. Bühren, Herr Dr. Bartmann und Herr Professor Hessenauer.

Möchten Sie, dass sich die Kandidatin und die Kandidaten vorstellen? Wer wünscht die Vorstellung? – Wer wünscht keine Vorstellung? – Letzteres ist die Minderheit.

Ich glaube, Frau Dr. Bühren brauchen wir nicht zu bitten. Oder möchten Sie, Frau Dr. Bühren – dazu haben Sie das Recht –, sich dazu äußern, warum Sie diesen Platz einnehmen möchten? Das ist ja etwas anderes als die Position der Vizepräsidentin. – Bitte schön, Frau Bühren.

 

© 2005, Bundesärztekammer.