Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG   I – 01

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-01) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag stellt ein Jahr nach Inkrafttreten des GMG fest: Die Gesundheitsreform trägt nicht dazu bei, die finanzielle Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern und die Versorgungssituation der Menschen zu verbessern.

Alle hochentwickelten, dem Solidarprinzip verpflichteten Gesundheitssysteme sehen sich trotz unterschiedlicher nationaler Ausprägungen derzeit mit demselben Dilemma konfrontiert: Wie kann angesichts begrenzter Ressourcen – in Deutschland – auch in Folge wegbrechender Einnahmen eine qualitativ möglichst hochwertige Krankenversorgung mit chancengleichem Zugang und Teilhabe am medizinischen Fortschritt für die gesamte Bevölkerung auf Dauer sichergestellt werden?

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem GMG eine Strukturreform auf den Weg gebracht, die gleichzeitig an mehreren Stellen ansetzt:

-     Regulierung der Versorgungsdichte durch Wettbewerb,

-     Regulierung des Leistungsangebots durch Nutzenbewertung und

-     Regulierung der Nachfrage nach GKV-Leistungen durch Patientenbeteiligung.

Allen drei Steuerungsprinzipien ist gemeinsam, dass sie Optimierungspotentiale für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens entfalten könnten.

Nach einem Jahr GMG werden jedoch Fehlentwicklungen erkennbar, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden drohen.

Preiswettbewerb stellt die Qualität der Krankenversorgung in Frage

Die Art der Einführung des DRG-Fallpauschalen-Entgeltsystems, die konkurrierenden Versorgungsverträge auf Basis des GMG, die Kopplung der Disease-Management-Programme an den Risikostrukturausgleich haben einen wirtschaftlichen Überlebenskampf von jedem gegen jeden ausgelöst. Statt eines politisch angepriesenen “Qualitätswettbewerbs“ entstehen immer häufiger Versorgungsengpässe. Mindestmengenregelungen forcieren im übrigen die Konzentrationsprozesse im stationären Bereich; Krankenhäuser schließen und Wartelisten werden länger. Dies alles geht zu Lasten der Patientenversorgung.

Nutzenbewertung ohne Orientierung an ethischen Werten schadet den Patientinnen und Patienten

Das neu gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, die Qualität der Leistungserbringung in der Medizin und den Nutzen von Arzneimitteln zu bewerten. Fehlender studienbasierter Nutzenbeleg kann künftig allgemein als k.o.-Kriterium für die Finanzierung medizinischer Leistungen im GKV-System gelten. Dabei sind die zentralen Fragen zur Nutzenorientierung in der Krankenversorgung bisher nicht ausreichend beantwortet, teilweise noch gar nicht gestellt: Wie definiert sich der therapeutische Zusatznutzen einer Leistung in einem finanziell gedeckelten System? Sollen z. B. Therapieoptionen, welche die krankheitsspezifische Lebensqualität von Tumorpatienten steigern, nicht mehr möglich sein? Misst sich etwa der gesellschaftliche Wert der Palliativversorgung vornehmlich an Einsparzielen?

Diese Fragen müssen gesellschaftlich diskutiert werden, um etwaige Rationierung transparent zu machen.

Schutzbedürftige Patientinnen und Patienten bleiben als "Kunden" auf der Strecke

Nach den Vorstellungen der gesundheitspolitisch Verantwortlichen sollen die Versicherten zu ihren eigenen Lotsen im Gesundheitssystem werden. Die Barrieren zur Inanspruchnahme von GKV-Leistungen werden höher: Durch die Einführung der Praxisgebühr, durch Ausweitung von Zuzahlungen, durch Leistungsausschlüsse, durch Wartelisten. Die Versicherten sollen die solidarisch finanzierte Grundversorgung so selten wie möglich in Anspruch nehmen.

Schematische Eigenbeteiligungen der Patienten bedeuten zusätzliche, unzumutbare Belastungen, gerade für die sozial Schwächeren. Das beeinträchtigt die Chancengleichheit beim Zugang zur medizinischen Versorgung. Wir dürfen nicht vergessen, auch in Deutschland vergrößert sich der Abstand zwischen Arm und Reich.

Deshalb fordert der 108. Deutsche Ärztetag:

§     Patientenzentrierung darf kein Lippenbekenntnis sein!

So, wie der Patient im Mittelpunkt der ärztlichen Berufsausübung steht, müssen die Sicherstellung guter Versorgungsqualität und die Teilhabe aller Versicherten am medizinischen Fortschritt das Ziel gesundheitspolitischer Entscheidungen sein. Von den gesundheitspolitisch Verantwortlichen muss wahrgenommen werden, dass die Gesamtheit der medizinischen Versorgung einer Bevölkerung letztendlich aus vielen, jeweils einzelnen Arzt-Patienten-Beziehungen besteht; die Individualität der Arzt-Patienten-Beziehung muss respektiert werden. Die Einführung neuer Versorgungsstrukturen wie Disease-Management-Programme oder neuer Versorgungsverträge muss sich am Mehrwert für die Patientinnen und Patienten ausrichten und nicht an der Einkaufspolitik einer unter Wettbewerbsdruck stehenden Krankenkasse. Die Koppelung der DMPs an den Risikostrukturausgleich ist ein gigantischer Fehlanreiz für Risikoselektion am tatsächlichen Versorgungsbedarf vorbei und gehört deshalb abgeschafft. Patientenzentrierung ernst nehmen heißt auch, dass Qualitätssicherungsstandards, wie sie für die vertragsärztlichen oder die stationären Leistungen selbstverständlich sind, im Rahmen integrierter Versorgungsverträge nicht unterlaufen werden.

§     Fragen der Nutzenbewertung und der Bedarfs- und Verteilungsgerechtigkeit müssen sich an Zielen und Werten orientieren und nicht nur an Daten!

Die Bewertung des therapeutischen Nutzens einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode lediglich auf Grund randomisierter klinischer Studien vornehmen zu wollen, wird dem wirklichen Versorgungsalltag nicht gerecht. Fragen zum Nutzen und zur medizinischen Notwendigkeit neuer medizinischer Leistungen und zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung können nicht eindimensional durch Evidenzanalysen gelöst werden. Auch Patientenerfahrungen und -präferenzen müssen ernst genommen werden. Die klinische Expertise der Ärztinnen und Ärzte muss eingebunden werden. Alles andere wäre ein grobes Missverständnis von evidenzbasierter Gesundheitsversorgung. Auch gesundheitsökonomische Modellanalysen brauchen Zielvorgaben, die sich nach gesellschaftlichen Werten richten.

§     Die Umstrukturierung der Versorgungslandschaft muss bedarfsorientiert und ressourcenschonend erfolgen!

Politischer Druck und Forderung nach schnell vorzeigbaren Ergebnissen behindern die erforderlichen Lernprozesse bei der Umsetzung neuer Versorgungsstrukturen und Steuerungselemente und schaden deswegen Patientinnen und Patienten. Steuerungsinstrumente wie DMPs und Mindestmengenregelungen müssen systematisch evaluiert und am therapeutischen Nutzen für die Patientinnen und Patienten gemessen werden. Sie dürfen nicht Eigendynamik entwickeln und zum Selbstzweck entarten. Die Weiterentwicklung neuer Versorgungsstrukturen muss auf die Versorgungsrelevanz für Patienten hin orientiert sein. Fehlallokationen durch Überaktionismus verschwenden unnötig Ressourcen. Die Ärzteschaft setzt sich deshalb für eine Förderung von Versorgungsforschung und für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen ein.

§     Wir brauchen eine starke autonome Selbstverwaltung im Gesundheitswesen!

Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regulierungsprozess im Gesundheitswesen zwingt Selbstverwaltung und die Angehörigen der Gesundheitsberufe in eine überbordende Bürokratie und schafft Unzufriedenheit bei allen Betroffenen, treibt Ärztinnen und Ärzte aus ihrem eigentlichen Beruf und verschleudert die Beiträge der GKV-Versicherten. Die gemeinsame Selbstverwaltung von Patienten, Leistungsträgern und Kostenträgern muss eine den Versorgungsbedürfnissen entsprechende flexible gestaltende Funktion besitzen unter Rechtsaufsicht der Exekutive. In diesem Zusammenhang tragen Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften öffentlichen Rechts Verantwortung für die Daseinsvorsorge. Sie üben Ordnungsfunktion im Hinblick auf ihre ärztlichen Mitglieder aus. Gleichzeitig stehen sie durch ihre Zuständigkeit im Bereich der ärztlichen Weiter- und Fortbildung sowie ihre zahlreichen Initiativen im Bereich von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen für gute Versorgungsqualität und Patientensicherheit ein. Zur Bewältigung der anstehenden Reformaufgaben in unserem Gesundheitswesen ist die Einbindung dieser Kompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung unverzichtbar.

 

© 2005, Bundesärztekammer.