Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG – 01
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 01a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache II-01) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Rütz (Drucksache II-01a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag stellt mit großer Sorge fest, dass die Bereitschaft zur ärztlichen Berufsausübung als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt in freier Praxis zunehmend schwindet. Belastende Arbeitsbedingungen, unangemessene ökonomische Vorgaben, zunehmender Rechtfertigungsdruck für ärztliche Leistungen, wachsende Fremdbestimmung, unzulängliche Vergütungen und öffentliche Herabsetzung haben Ärztinnen und Ärzten die Freude am Beruf in eigener Praxis mit individueller Verantwortung für die Patienten verleidet – trotz des hohen Ansehens des einzelnen Arztes in der Bevölkerung – wie Studien immer wieder belegen.

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die politisch Verantwortlichen auf,

§     endlich aufzuhören, das Gesundheitswesen als gigantisches Experimentierfeld für ideologisch geprägte Versorgungskonzepte zu missbrauchen und den Preiswettbewerb als Allheilmittel zur Effizienzsteigerung des Gesundheitswesens anzupreisen.

§     finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, die den steigenden Versorgungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft decken, oder in einem offenen gesellschaftlichen Diskurs die Mittelknappheit transparent zu machen, anstatt die Verantwortung hierfür der einzelnen Ärztin oder dem einzelnen Arzt aufzubürden. Die eklatante Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung wird besonders deutlich am kontinuierlich schrumpfenden Ausgabenanteil der Krankenkassen für ärztliche Honorare von 22 % in den 70er Jahren auf derzeit 16 % des Honorarvolumens der GKV bei einem Anteil an der Patientenversorgung von 90 %.

§     eine solide Versorgungsforschung zur Evaluation von Versorgungskonzepten und Steuerungsmaßnahmen zu fördern mit dem Ziel, politische Entscheidungen rationaler vorzubereiten.

§     die bürokratische Überfrachtung ärztlicher Berufsausübung, insbesondere durch ausufernde Reglementierungen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen zu reduzieren.

§     die Rahmenbedingungen für eine Berufsausübung in eigener Praxis wieder so zu gestalten, dass die Niederlassung in Deutschland für den ärztlichen Nachwuchs wieder erstrebenswert wird. Die Niederlassung als Vertragsarzt muss ihren Stellenwert in der ärztlichen Versorgung in Deutschland wieder erlangen. Die Patienten haben Anspruch auf eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung.

Die für eine qualitätsvolle ärztliche Versorgung gefährliche Entwicklung ist in erster Linie den seit 1993 erlassenen Kostendämpfungsgesetzen anzulasten. Gesetzlich eingeführte rigide Ausgabenbudgets haben niedergelassenen Haus- und Fachärzten immer engere Vergütungsfesseln angelegt. Bei unbegrenztem Leistungsversprechen der Politik wurde den Ärzten ein strikt begrenzter Finanzrahmen vorgegeben, der ihnen – ohne Rücksicht auf Leistungsbedarf und Morbiditätsentwicklung – die finanzielle Haftung für die Einhaltung der Budgetgrenzen aufbürdete. Dazu wurden sie einer Vielzahl von Reglementierungen unterworfen, die Bürokratie und Verwaltungsaufwand vervielfachen und viel Zeit rauben. Die ökonomische Überfrachtung der Medizin beeinträchtigt zunehmend ihre therapeutischen Entscheidungen, belastet das Patient/Arzt-Verhältnis und bringt sie in ein ethisches Dilemma.

Hinzu kommt die wachsende Verunsicherung durch die Auswirkungen des Wettbewerbs der Krankenkassen mit deren Einkaufs- und Steuerungsmacht, der politisch forcierte Versorgungsstrukturwandel mit einer Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsformen, die weitere Öffnung der Krankenhäuser als Institution für die ambulante Versorgung – Entwicklungen, die die Berufaussichten unkalkulierbar machen und die Motivation des ärztlichen Nachwuchses, eine freiberufliche Tätigkeit in eigener Praxis anzustreben, erheblich beeinträchtigen. Junge Ärzte wechseln in patientenferne Tätigkeiten oder gehen ins Ausland. Dies schlägt sich in einem Mangel an Hausärzten, insbesondere in den neuen Bundesländern, und einem strukturellen Mangel in vielen ärztlichen Fachgebieten nieder. Die Schere zwischen zunehmendem Ausscheiden älterer Ärzte aus dem Beruf und wegbrechendem ärztlichem Nachwuchs wird sich in den kommenden Jahren noch weiter öffnen und den Mangel verstärken. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung erstellte Rambøll-Studie belegt eindrucksvoll dieses Ausstiegsszenario und bestätigt die genannten Gründe. Der Ersatz durch Ärzte aus Osteuropa ist äußerst problematisch, da die Versorgung in den osteuropäischen Ländern dadurch ausblutet.

Versorgungsprobleme sind dort zu lösen, wo die medizinische Betreuung unter Beachtung humanitärer Bedingungen am effizientesten durchgeführt werden kann. Unsere Gesellschaft eines langen Lebens insgesamt und die zunehmende Vereinzelung aber auch die fortschreitende Spezialisierung in der Medizin erfordern eine kontinuierliche Betreuung des Patienten durch qualifizierte Hausärzte. Die ambulante fachärztliche Versorgung durch frei praktizierende Ärzte als prägendes Strukturelement und Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens darf nicht gefährdet werden; dass jeder Bürger bei Bedarf in örtlicher Nähe und zeitnahe einen Facharzt aufsuchen kann, zeichnet unser Gesundheitssystem aus. In Ländern, wie z. B. Holland, in denen Fachärzte nur im Krankenhaus tätig sind, bestehen Wartelisten, die – gezielt zur Ausgabensenkung eingesetzt – die Patientenversorgung gefährden.

Die Ärzteschaft bekennt sich dabei zu einem echten Qualitätswettbewerb; er muss  in der ärztlichen Versorgung alleine der Qualität dienen und nicht einem marktwirtschaftlichen "Feilschen" um billige Verträge. Dies gilt vor allem für die neu eingeführten Direktverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen. Die frei praktizierenden Ärzte dürfen dabei nicht in eine berufliche Abhängigkeit geraten. Kooperationsverträge zwischen Krankenkassen und kassenärztlicher Selbstverwaltung bieten dafür die besten Voraussetzungen. Die durch das GMG eröffneten Wahlmöglichkeiten der Beteiligung an unterschiedlichen Vertragsstrukturen müssen von niedergelassenen Ärzten durch eigene Strukturmodelle aufgegriffen werden; am besten durch ärztliche Kooperationen in ärztlicher Trägerschaft.

Der 108. Deutsche Ärztetag begrüßt deshalb die Initiative der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem selektiven Kontrahieren der Krankenkassen (Einkaufsmodell) ein Modell der Kooperation – das Ärztliche Versorgungszentrum – gegenüber zu stellen, das inhaltlich durch ein Beratungsangebot ausgefüllt wird. Kerngedanke ist, handlungsstarke und medizinisch qualitätsvolle Kooperationen zwischen selbstständig tätigen Haus- und Fachärzten unter Mitwirkung angestellter Ärzte zu fördern, die auf der Grundlage der bisherigen vertragsärztlichen Regelversorgung zusätzlich alle Vertragsformen bedienen können. Diese sollen eine rationellere und effizientere Nutzung personeller und sachlicher Infrastruktur ermöglichen, den kollegialen Erfahrungsaustausch erleichtern, Qualitätszirkel bilden, wechselseitige Vertretungen sicherstellen und durch Einsatz von Informationstechnologie und verbesserter Kommunikation Bürokratie abbauen. Angestellten Ärztinnen und Ärzten wird damit eine langfristige Perspektive in freiberuflicher niedergelassener Tätigkeit geboten. Durch Kooperation mit Krankenhausärzten und anderen Heil- und Fachberufen im Gesundheitswesen wird ein möglichst umfassendes und sektorübergreifendes Leistungsangebot zur Verfügung gestellt.

Verhindert werden muss, dass Ärzte weiter durch den von der Politik verfolgten Einzelwettbewerb der Krankenkassen auseinander dividiert und in ihrer Berufsausübung zu fremdbestimmten Erfüllungsgehilfen werden.

 

© 2005, Bundesärztekammer.