Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II – 04

Auf Antrag von Frau Dr. Goesmann, Dr. Kaplan und Herrn Kötzle (Drucksache II-04) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Zum Abbau des Ärztemangels sollte durch folgende Maßnahmen Ärztinnen und Ärzte der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Elternzeit erleichtert werden:

a)     Schaffung von flexiblen Arbeitszeitmodellen von "stundenweise" bis "Teilzeit-Stellen" in Klinik und Praxis (in der Praxis durch Änderung des § 101 Absatz 1 SGB V)

b)     Durchführung von Wiedereinstiegsseminaren als Motivationskurse bei gleichzeitiger Kinderbetreuung

c)     Entwicklung von Fortbildungsprogrammen, um Rückkehrwilligen vor dem Wiedereinstieg in den Beruf fachlich auf den neuesten Stand zu bringen

Begründung:

Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den inzwischen regelmäßig veranstalteten Wiedereinstiegsseminaren der Bayerischen Landesärztekammer, die unbedingt wieder ärztlich tätig werden wollen, stehen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Teilzeit-Stellen vor unlösbaren Problemen und beklagen dies immer wieder.

Aus Analysen ist bekannt, dass die Zahl der zurzeit nicht berufstätigen Ärztinnen, die sich nicht im Ruhestand befinden, bundesweit gut 20 000 beträgt. Ein Großteil dieser Ärztinnen wäre bei geeigneten Rahmenbedingungen für eine kurative Tätigkeit reaktivierbar. Heutzutage scheitert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Ärztinnen und Ärzte an dem Mangel an Teilzeitstellen. Auch wären viele Ärztinnen, aber auch Ärzte, die ihre Praxis aufgrund von jahrelanger psychischer und physischer Belastung aufgeben, bereit, auf Stundenbasis entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit weiterzuarbeiten und in einer noch bestehenden Praxis einer Kollegin oder eines Kollegen unterstützend tätig zu werden.

In diesem Zusammenhang wird des weiteren an die Verantwortlichen in Kliniken und weiteren Einrichtungen der Gesundheitsversorgung appelliert, Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht überwiegend für andere Angehörige von Gesundheitsberufen anzubieten, sondern ebenso für Ärztinnen und Ärzte.

Der Nutzen für die Versorgung unserer Bevölkerung ist dabei selbsterklärend.

 

© 2005, Bundesärztekammer.