Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II – 06

Auf Antrag von Frau Dr. Goesmann, Dr. Kaplan und Herrn Kötzle (Drucksache II-06) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Im Moment gilt die quantitative Gesamtsituation der ambulanten ärztlichen Versorgung zwar noch nicht unmittelbar gefährdet, jedoch ist eine Gefährdung der vertragsärztlichen, insbesondere der hausärztlichen Versorgung in einigen Regionen Deutschlands bereits gegeben und wird sich verschärfen.

Bei einem ermittelten Bedarf von 2 200 Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern pro Jahr bis 2010 ergibt sich ein jährliches Defizit von 300 weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten. Erschwerend kommt dazu, dass von den Weitergebildeten nur 2/3 ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen.

Dem absehbaren Hausärztemangel, der unweigerlich zu einer wachsenden Belastungssituation der verbleibenden Hausärzte führt, ist mit folgenden Maßnahmen entgegenzuwirken:

1.     Änderung des § 101 Absatz 1 Ziffer 5 SGB V dergestalt, dass

a)     in nicht überversorgten Gebieten, wobei Nachbargebiete mit zu berücksichtigen sind, die Anstellung von Ärzten nicht mit einer Leistungsbegrenzung einhergeht;

b)     eine gleitende Praxisübergabe ermöglicht wird, bei der ein ruhestandswilliger Hausarzt einen potenziellen Nachfolger anstellen kann;

c)     Teilzeitstellen auch im ambulanten Versorgungsbereich geschaffen werden, um gerade Ärztinnen nach Familienauszeit den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Aus Analysen wird deutlich, dass die Zahl der zurzeit nicht berufstätigen Ärztinnen, die sich nicht im Ruhestand befinden, gut 20 000 beträgt.

2.     Ergänzen der Regelung in § 95 Absatz 5 SGB V und § 26 Ärztezulassungsverordnung, die das Ruhen der Zulassung eines Vertragsarztes regeln, um folgende Vorschrift: Ein Hausarzt (Vertragsarzt) hat Anspruch auf das Ruhen der Zulassung für einen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einem Jahr, sofern die Sicherstellung dadurch nicht gefährdet ist (Sabbatjahr).

 

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