BESCHLUSSANTRAG III – 01
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG III – 01a
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache III-01) unter Berücksichtigung des Antrages von Herrn Zimmer, Dr.
Sülz und Dr. Munte (Drucksache III-01a) beschließt der 108. Deutsche
Ärztetag:
Die Qualität des deutschen
Gesundheitswesens sowie der ärztlichen Berufsausübung unterliegt seit Jahren
einer kontinuierlich negativen Kritik.
Diese unberechtigt schlechte
Darstellung ärztlicher Berufsausübung hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders
deutliche Konsequenzen, da die Gesundheitspolitik vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts sowie der
angespannten wirtschaftlichen Lage das Gesundheitswesen fortlaufend
grundlegender struktureller Änderungen unterwirft. Dies mündet in einer
vielfach nicht zuvor offen gelegten Absenkung des Standards der medizinischen
Versorgung und hat erhebliche negative Implikationen für die Arbeitsweise, die
Arbeitszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit von Ärztinnen und Ärzten.
Wenngleich in der Diskussion
zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung zunehmend auf Datenerhebungen –
unterschiedlicher Qualität – Bezug genommen wird, wurde mit dem Gutachten des Sachverständigenrats
für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen von 2000/2001 die
generell sehr unbefriedigende Datenlage hinsichtlich des Versorgungsgeschehens
exemplarisch offenkundig. Die Datenlage lässt zu wenig seriöse
wissenschaftliche Aussagen über das von politischer Seite aufgegriffene Thema
"Über-, Unter- und Fehlversorgung“ als angebliches Kennzeichen des
deutschen Gesundheitswesens zu, nach der eine qualitativ gute
(Normal-)Versorgung nicht zu existieren scheint.
Der Außerordentliche Deutsche
Ärztetag 2003 forderte vor diesem Hintergrund eine solide Beschreibung der
Versorgungsstandards im deutschen Gesundheitswesen, die auch den
internationalen Vergleich mit einschließen soll. Darüber hinaus stellte der
107. Deutsche Ärztetag 2004 den Willen der Ärzteschaft heraus, sich am
Aufbau einer wissenschaftlichen Versorgungsforschung in Deutschland zu beteiligen.
Dieser Forschungszweig untersucht nach seinem
Selbstverständnis die Versorgungsrealität unter Alltagsbedingungen. Damit steht
u. a. die allgemeinmedizinische Perspektive im Vordergrund, da diese die breite
Versorgung der Bevölkerung maßgeblich bestimmt und in der Hand des Hausarztes
in der Regel die Versorgungs- und Behandlungsstränge zusammenlaufen.
Ein weiterer Mehrwert der Versorgungsforschung liegt in
der bereichsübergreifenden Erforschung von Versorgungszusammenhängen
(z. B. hausärztliches und fachärztliches Zusammenwirken) und einer
empirisch abgesicherten Folgenabschätzung von Eingriffen in das
Versorgungsgeschehen (z. B. Konsequenzen der Einführung des Fallpauschalensystems
in Kliniken auf die Leistungsanforderungen im ambulanten Sektor).
Durch die Bündelung unabhängigen wissenschaftlichen
Sachverstandes – wobei im Arbeitskreis und in der Koordinierungsgruppe Klinik-
und Vertragsärzte paritätisch repräsentiert sein müssen – in einem Netzwerk
soll die Kompetenz und das Wissen der in Praxis und Wissenschaft tätigen
Ärztinnen und Ärzte für eine patientenbezogene Weiterentwicklung des Versorgungsgeschehens
zur Verfügung gestellt werden. Nur bei einer hinreichenden Berücksichtigung der
Erfahrungen der Ärzteschaft ist ein sinnvoller Umbau der Versorgungssysteme auf
hohem qualitativem Niveau zu realisieren. Eine ökonomisierende
Betrachtungsweise, die nur von finanziellen Anreizen ausgeht, läuft dem
ärztlichen Berufsethos zuwider.
Um die notwendige Weiterentwicklung und
Anerkennung der Versorgungsforschung innerhalb der Hochschulen zu erreichen,
erscheint eine zeitlich befristete Förderinitiative der Ärzteschaft notwendig.
Der Deutsche Ärztetag bekräftigt daher den
Willen der Ärzteschaft, sich an dieser Entwicklung mit seriösen
wissenschaftlichen Methoden zu beteiligen und begrüßt das ihm vorliegende
Rahmenkonzept zur Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer.
Es stellt eine notwendige und realistische Grundlage zur Fundierung wichtiger
zukünftiger Positionsbestimmungen der Ärzteschaft dar, die darauf zielt, unter
sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine gute
Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung
aufzuzeigen.
Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus,
das vorgelegte Rahmenkonzept zu realisieren, sofern die verfügbaren
Haushaltsansätze dies zulassen.
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