Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG III – 01
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG III – 01a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache III-01) unter Berücksichtigung des Antrages von Herrn Zimmer, Dr. Sülz und Dr. Munte (Drucksache III-01a) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:

Die Qualität des deutschen Gesundheitswesens sowie der ärztlichen Berufsausübung unterliegt seit Jahren einer kontinuierlich negativen Kritik.

Diese unberechtigt schlechte Darstellung ärztlicher Berufsausübung hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders deutliche Konsequenzen, da die Gesundheitspolitik vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts sowie der angespannten wirtschaftlichen Lage das Gesundheitswesen fortlaufend grundlegender struktureller Änderungen unterwirft. Dies mündet in einer vielfach nicht zuvor offen gelegten Absenkung des Standards der medizinischen Versorgung und hat erhebliche negative Implikationen für die Arbeitsweise, die Arbeitszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit von Ärztinnen und Ärzten.

Wenngleich in der Diskussion zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung zunehmend auf Datenerhebungen – unterschiedlicher Qualität – Bezug genommen wird, wurde mit dem Gutachten des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen von 2000/2001 die generell sehr unbefriedigende Datenlage hinsichtlich des Versorgungsgeschehens exemplarisch offenkundig. Die Datenlage lässt zu wenig seriöse wissenschaftliche Aussagen über das von politischer Seite aufgegriffene Thema "Über-, Unter- und Fehlversorgung“ als angebliches Kennzeichen des deutschen Gesundheitswesens zu, nach der eine qualitativ gute (Normal-)Versorgung nicht zu existieren scheint.

Der Außerordentliche Deutsche Ärztetag 2003 forderte vor diesem Hintergrund eine solide Beschreibung der Versorgungsstandards im deutschen Gesundheitswesen, die auch den internationalen Vergleich mit einschließen soll. Darüber hinaus stellte der 107. Deutsche Ärztetag 2004 den Willen der Ärzteschaft heraus, sich am Aufbau einer wissenschaftlichen Versorgungsforschung in Deutschland zu beteiligen.

Dieser Forschungszweig untersucht nach seinem Selbstverständnis die Versorgungsrealität unter Alltagsbedingungen. Damit steht u. a. die allgemeinmedizinische Perspektive im Vordergrund, da diese die breite Versorgung der Bevölkerung maßgeblich bestimmt und in der Hand des Hausarztes in der Regel die Versorgungs- und Behandlungsstränge zusammenlaufen.

Ein weiterer Mehrwert der Versorgungsforschung liegt in der bereichsübergreifenden Erforschung von Versorgungszusammenhängen (z. B. hausärztliches und fachärztliches Zusammenwirken) und einer empirisch abgesicherten Folgenabschätzung von Eingriffen in das Versorgungsgeschehen (z. B. Konsequenzen der Einführung des Fallpauschalensystems in Kliniken auf die Leistungsanforderungen im ambulanten Sektor).

Durch die Bündelung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes – wobei im Arbeitskreis und in der Koordinierungsgruppe Klinik- und Vertragsärzte paritätisch repräsentiert sein müssen – in einem Netzwerk soll die Kompetenz und das Wissen der in Praxis und Wissenschaft tätigen Ärztinnen und Ärzte für eine patientenbezogene Weiterentwicklung des Versorgungsgeschehens zur Verfügung gestellt werden. Nur bei einer hinreichenden Berücksichtigung der Erfahrungen der Ärzteschaft ist ein sinnvoller Umbau der Versorgungssysteme auf hohem qualitativem Niveau zu realisieren. Eine ökonomisierende Betrachtungsweise, die nur von finanziellen Anreizen ausgeht, läuft dem ärztlichen Berufsethos zuwider.

Um die notwendige Weiterentwicklung und Anerkennung der Versorgungsforschung innerhalb der Hochschulen zu erreichen, erscheint eine zeitlich befristete Förderinitiative der Ärzteschaft notwendig.

Der Deutsche Ärztetag bekräftigt daher den Willen der Ärzteschaft, sich an dieser Entwicklung mit seriösen wissenschaftlichen Methoden zu beteiligen und begrüßt das ihm vorliegende Rahmenkonzept zur Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer. Es stellt eine notwendige und realistische Grundlage zur Fundierung wichtiger zukünftiger Positionsbestimmungen der Ärzteschaft dar, die darauf zielt, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine gute Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen.

Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, das vorgelegte Rahmenkonzept zu realisieren, sofern die verfügbaren Haushaltsansätze dies zulassen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.