Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG III – 05

Auf Antrag von Dr. Munte (Drucksache III-05) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:

Der 108. Deutsche Ärztetag bittet die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung darum, die ihnen vorliegenden Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes der Versorgungsforschung zugänglich zu machen oder in Abstimmung mit dem Rahmenkonzept der Bundesärztekammer selbst Auswertungen ihrer Daten vorzunehmen und die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Der Vorstand der Bundesärztekammer stellt im Antrag III-01 die Notwendigkeit einer Förderung der Versorgungsforschung dar. Das deutsche Gesundheitswesen nimmt in der Versorgungsforschung im internationalen Vergleich eine Schlußposition ein. Obwohl eine Datenbasis für Versorgungsforschung an verschiedenen Stellen durchaus vorhanden wäre, z. B. in Form von Diagnosedaten mit ICD10-Verschlüsselung, die den Kassenärztlichen Vereinigungen seit mehreren Jahren lückenlos vorliegen, fehlt eine koordinierte, zielgerichtete Zusammenführung und Nutzung der Daten, um Aussagen über die Versorgungssituation abzuleiten. Durch die unzureichende Nutzung dieser Datenbestände werden "Datenfriedhöfe" geschaffen, die den Unmut der Ärzteschaft über den zunehmenden Arbeitsaufwand für Dokumentation ohne sinnvolle Verwertung dieser Daten noch erhöhen.

Die Auswirkungen des Fehlens einer Versorgungsforschung sind deutlich: Mit Verweis auf eine angebliche "Über-, Unter- und Fehlversorgung" initiiert die Politik maßgebliche Veränderungen der Versorgungslandschaft. Mangels valider Informationen können weder die angeblichen Versorgungsdefizite überzeugend widerlegt, noch die Auswirkungen der politisch getriebenen Veränderungen auf die komplexe Versorgungslandschaft ermittelt werden. Medizinische Versorgungsforschung kann und muss hier Grundlage einer Argumentationsbasis für die Ärzteschaft für eine konstruktive Einflussnahme auf die politischen Entscheidungsprozesse sowie eine gezielte, kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität sein.

 

© 2005, Bundesärztekammer.