BESCHLUSSANTRAG III – 05
Auf Antrag von Dr. Munte (Drucksache III-05)
beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:
Der 108. Deutsche
Ärztetag bittet die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kassenärztliche
Bundesvereinigung darum, die ihnen vorliegenden Daten unter Berücksichtigung
des Datenschutzes der Versorgungsforschung zugänglich zu machen oder in
Abstimmung mit dem Rahmenkonzept der Bundesärztekammer selbst Auswertungen
ihrer Daten vorzunehmen und die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Der Vorstand der
Bundesärztekammer stellt im Antrag III-01 die Notwendigkeit einer Förderung der
Versorgungsforschung dar. Das deutsche Gesundheitswesen nimmt in der
Versorgungsforschung im internationalen Vergleich eine Schlußposition ein.
Obwohl eine Datenbasis für Versorgungsforschung an verschiedenen Stellen
durchaus vorhanden wäre, z. B. in Form von Diagnosedaten mit
ICD10-Verschlüsselung, die den Kassenärztlichen Vereinigungen seit mehreren
Jahren lückenlos vorliegen, fehlt eine koordinierte, zielgerichtete
Zusammenführung und Nutzung der Daten, um Aussagen über die
Versorgungssituation abzuleiten. Durch die unzureichende Nutzung dieser
Datenbestände werden "Datenfriedhöfe" geschaffen, die den Unmut der
Ärzteschaft über den zunehmenden Arbeitsaufwand für Dokumentation ohne
sinnvolle Verwertung dieser Daten noch erhöhen.
Die Auswirkungen des Fehlens
einer Versorgungsforschung sind deutlich: Mit Verweis auf eine angebliche
"Über-, Unter- und Fehlversorgung" initiiert die Politik
maßgebliche Veränderungen der Versorgungslandschaft. Mangels valider
Informationen können weder die angeblichen Versorgungsdefizite überzeugend
widerlegt, noch die Auswirkungen der politisch getriebenen Veränderungen
auf die komplexe Versorgungslandschaft ermittelt werden. Medizinische
Versorgungsforschung kann und muss hier Grundlage einer Argumentationsbasis
für die Ärzteschaft für eine konstruktive Einflussnahme auf die
politischen Entscheidungsprozesse sowie eine gezielte, kontinuierliche
Verbesserung der Versorgungsqualität sein.
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