Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG III – 10

Auf Antrag von Dr. König (Drucksache III-10) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:

Der 108. Deutsche Ärztetag möge beschließen, dass auch vorhandene Strukturen genutzt werden, wie Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und Institute für Qualitätssicherung (z. B. Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS)) wie etwa im operativ ambulanten und stationären Bereich der Länder.

Begründung:

Es liegen viele Daten brach, die nicht genutzt werden und ohne große weitere Kosten zur Verfügung gestellt werden können.

 

© 2005, Bundesärztekammer.