BESCHLUSSANTRAG III – 10
Auf Antrag von Dr. König (Drucksache III-10)
beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:
Der 108. Deutsche
Ärztetag möge beschließen, dass auch vorhandene Strukturen genutzt werden, wie
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik
Deutschland und Institute für Qualitätssicherung (z. B.
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS)) wie etwa im operativ
ambulanten und stationären Bereich der Länder.
Begründung:
Es liegen viele Daten brach,
die nicht genutzt werden und ohne große weitere Kosten zur Verfügung
gestellt werden können.
|