Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

BESCHLUSSUNGSANTRAG III – 14

Auf Antrag von Dr. Schimanke und Dr. Crusius (Drucksache III-14) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:

Zur Bündelung und effizienten Nutzung aller bereits vorhandenen Potenzen und Quellen der Versorgungsforschung sollen die Einrichtungen der Universitäten, die sich bereits mit den epidemiologischen, soziologischen und ökonomischen Auswirkungen von Strukturen und politischen Vorgaben für die medizinische Versorgung (Versorgungsepidemiologie) befassen, gezielt von der Bundesärztekammer genutzt werden. Dies gilt insbesondere für vorhandene Einrichtungen der Community Medicine.

Versorgungsforschung kann nicht losgelöst von der Population der zu Versorgenden betrieben werden. Sie wird um so effektiver sein, je genauer diese Population definiert und eingegrenzt wird.

Begründung:

Seit 1991 wird an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald bereits im Projekt Community Medicine eine effektive Versorgungsforschung betrieben. Mit den 1997 bzw. 2002 abgeschlossenen Studien "Study of Health in Pomerania" und "Survey of Neonates in Pomerania" liegen valide Daten zur medizinischen Versorgung dieser Population vor. Die Region Vorpommern ist eine Modellregion für Deutschland, weil sich hier die Bevölkerung, aber auch die Strukturen der medizinischen Versorgung quasi im Zeitraffer entwickeln. 1990 war Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der jüngsten Bevölkerung. Durch zunehmende Lebenserwartung, Abwanderung Jüngerer und Zuzug Älterer wird sich dieser Zustand bis 2012 umkehren: Mecklenburg-Vorpommern wird ein Bundesland mit einer der ältesten Bevölkerungen Deutschlands. Bis 2010 geht ein Drittel der derzeitigen Hausärzte in den Ruhestand.

Inzwischen sind am Institut für Community Medicine in Greifswald 150 Studien abgeschlossen oder in Arbeit, darunter auch ein Modellprojekt "Regionale Gesundheitsversorgung in Vorpommern", mit dem die Implementierung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in einem ländlichen Territorium mit geringer Bevölkerungsdichte und drohender Unterversorgung im niedergelassenen Bereich untersucht werden soll.

Es ist ein Gebot ökonomischer Vernunft, die hier gewachsenen Potenzen zu nutzen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.