ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 07
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 07a
Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. Adam, PD Dr.
Benninger, Dr. Bolay, Frau Dr. Heuchert, Prof. Dr. Keller, Prof. Dr. Kunze, Dr.
Peters, Dr. Voigt und Dr. Zimmermann (Drucksache IV-07) unter Berücksichtigung
des Antrages von Dr. Lorenzen (Drucksache IV-07a) fasst der 108. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen nachdrücklich
auf, ihre Gesundheits- und Sozialpolitik wesentlich stärker an den Bedürfnissen
von Kindern und Jugendlichen zu orientieren. Dazu gehört insbesondere:
§
Die grundsätzliche
Kostenfreiheit für alle medizinisch notwendigen Leistungen für Kinder und
Jugendliche, auch die Kostenübernahme für Over The Counter (OTC)-Präparate mit
nachgewiesener Wirkung.
§
Die Übernahme der Kosten für
alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen
durch die Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtleistung der GKV).
§
Die Beibehaltung und Stärkung
des jugendmedizinischen Dienstes im Öffentlichen Gesundheitsdienst
(Reihenuntersuchungen, aufsuchende Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche
Beratung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen und Schulen).
§
Die frühzeitige Prävention
von abhängigem Verhalten sowie angemessene Behandlung Suchtkranker und Hilfe
zur Schadensminderung bei chronisch Abhängigen.
§
Die angemessene
Berücksichtigung migrantenspezifischer Bedürfnisse.
§
Die Sicherung der
Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende
Bestimmungen im Arzneimittelgesetz.
§
Das Vorhalten einer
qualifizierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen im ambulanten wie
stationären Bereich.
§
Die besondere
Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen aus unterprivilegierten Familien
bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes.
Begründung:
Nach Angaben von UNICEF leben
10,2 % aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland in relativer Armut:
Deren Familien haben ein Einkommen, das niedriger ist als die Hälfte des
nationalen Durchschnittseinkommens. Betroffen sind also ca. 1,5 Millionen
Kinder und Jugendliche. Die Zahlen sind in den letzten 10 Jahren in Deutschland
im Vergleich zu anderen Industrienationen überdurchschnittlich gestiegen. Die
Sozialausgaben für Kinder und Jugendliche sind in diesem Zeitraum gesunken.
Die in den §§ 24 und 26
der UN-Kinderrechtskonvention vom 26.01.1990 beschriebenen Rechte
von Kindern werden in der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend
gewährleistet.
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