Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Transparenz für Patienten/Rechtssicherheit für Ärzte - Modernisierung der GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI – 01

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-01) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag protestiert gegen das weitere Verschleppen der unbedingt notwendigen GOÄ-Reform. Trotz politischer Zusagen und erkanntem Reformbedarf bewegt sich nichts. Die Bundesregierung muss endlich ihren Worten auch Taten folgen lassen und die politische Verantwortung für eine Modernisierung der privatärztlichen Vergütungsordnung wahrnehmen. Patient und Arzt erwarten zu Recht von den politisch Verantwortlichen, dass sie Sorge dafür tragen, klare, eindeutige Abrechnungsregeln im Sinne eines funktionsfähigen Verbraucherschutzes sowie einen verlässlichen Maßstab für eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen mit einer transparenten Abbildung der modernen Medizin vorzugeben.

Stattdessen wird ihnen zugemutet, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der modernen Medizin des Jahres 2005 auf der Grundlage eines Gebührenverzeichnisses des Jahres 1978 abrechnen zu müssen. Im Zeitraum von 27 Jahren hat sich die Medizin rasant fortentwickelt; das dramatisch veraltete Gebührenverzeichnis der GOÄ gilt aber immer noch überwiegend als verbindliche Abrechnungsgrundlage. Die bisher sporadische und unsystematische Weiterentwicklung der GOÄ, zuletzt mit einer Teilnovelle 1996, hat ein in sich widersprüchliches, mit strukturellen und inhaltlichen Mängeln behaftetes Vergütungswerk zur Folge; Anwendungsschwierigkeiten, Fehlinterpretationen häufen sich. Diese Rechtsunsicherheit verursacht wachsende Konflikte und Rechtsstreite, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belasten. Sie erzeugen ein Übermaß an Bürokratie, machen einen Ausbau des Prüf- und Gutachterwesens bei Kammern, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erforderlich und gefährden damit auch die Finanzierbarkeit und die Attraktivität des Systems.

Die zahlreichen Initiativen der Ärzteschaft, die GOÄ-Reform zur forcieren, begonnen bei Konzepten für die operativen Abschnitte im Jahre 1990 über die vielen Entschließungen Deutscher Ärztetage, die Verhandlungen im zuständigen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bis hin zum Konzept zur Umsetzung des Vorschlagsmodells und zu den aktuellen GOÄ-Reform-Eckpunkten haben bislang den Verordnungsgeber nicht zum Handeln bewegt. Die Schadensbegrenzung durch Abrechnungsempfehlungen des 1998 eingerichteten Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer und des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer muss sich im Rahmen des bestehenden, unzulänglichen Gebührenwerks bewegen und ersetzt daher nicht die dringlich notwendige GOÄ-Reform durch die Bundesregierung.

Die Vergütungsreform muss ferner endlich, 15 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, gleiche Vergütungsbedingungen für Ärzte in Ost und West schaffen und den diskriminierenden, nur noch Ärzte und Gesundheitsberufe belastenden 10 %igen Ostabschlag beseitigen.

Das Reformkonzept der Ärzteschaft zur Modernisierung der GOÄ liegt vor. Dieses trägt wesentlich dazu bei, dass erneut die Stärken der amtlichen Gebührentaxe – Transparenz, klare Abrechnungsregeln und damit Verbraucherschutz und Rechtssicherheit für Patient und Arzt, Förderung der Qualität und von Innovationen, Schutz und Gewährleistung des individuellen Patient-Arzt-Verhältnisses – zur Geltung kommen können.

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert daher, dass das GOÄ-Konzept der Bundesärztekammer Grundlage für die Weiterentwicklung der GOÄ sein und unverzüglich aufgegriffen werden muss. Eine weitere Verzögerung verschärft die Konflikte, vergrößert die Rechtsunsicherheit, belastet Patienten und Ärzte – eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode ist nicht hinnehmbar.

 

© 2005, Bundesärztekammer.