ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI – 01
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-01) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende
Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag protestiert gegen das weitere Verschleppen der unbedingt notwendigen
GOÄ-Reform. Trotz politischer Zusagen und erkanntem Reformbedarf bewegt sich
nichts. Die Bundesregierung muss endlich ihren Worten auch Taten folgen lassen
und die politische Verantwortung für eine Modernisierung der privatärztlichen
Vergütungsordnung wahrnehmen. Patient und Arzt erwarten zu Recht von den
politisch Verantwortlichen, dass sie Sorge dafür tragen, klare, eindeutige
Abrechnungsregeln im Sinne eines funktionsfähigen Verbraucherschutzes sowie
einen verlässlichen Maßstab für eine angemessene Vergütung ärztlicher
Leistungen mit einer transparenten Abbildung der modernen Medizin vorzugeben.
Stattdessen wird ihnen
zugemutet, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der modernen Medizin des
Jahres 2005 auf der Grundlage eines Gebührenverzeichnisses des Jahres 1978
abrechnen zu müssen. Im Zeitraum von 27 Jahren hat sich die Medizin rasant
fortentwickelt; das dramatisch veraltete Gebührenverzeichnis der GOÄ gilt aber
immer noch überwiegend als verbindliche Abrechnungsgrundlage. Die bisher
sporadische und unsystematische Weiterentwicklung der GOÄ, zuletzt mit einer
Teilnovelle 1996, hat ein in sich widersprüchliches, mit strukturellen und
inhaltlichen Mängeln behaftetes Vergütungswerk zur Folge; Anwendungsschwierigkeiten,
Fehlinterpretationen häufen sich. Diese Rechtsunsicherheit verursacht wachsende
Konflikte und Rechtsstreite, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und
Patient belasten. Sie erzeugen ein Übermaß an Bürokratie, machen einen Ausbau
des Prüf- und Gutachterwesens bei Kammern, privaten Krankenversicherungen und
Beihilfestellen erforderlich und gefährden damit auch die Finanzierbarkeit und
die Attraktivität des Systems.
Die zahlreichen Initiativen
der Ärzteschaft, die GOÄ-Reform zur forcieren, begonnen bei Konzepten für die
operativen Abschnitte im Jahre 1990 über die vielen Entschließungen Deutscher
Ärztetage, die Verhandlungen im zuständigen Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung bis hin zum Konzept zur Umsetzung des Vorschlagsmodells
und zu den aktuellen GOÄ-Reform-Eckpunkten haben bislang den Verordnungsgeber
nicht zum Handeln bewegt. Die Schadensbegrenzung durch Abrechnungsempfehlungen
des 1998 eingerichteten Zentralen Konsultationsausschusses für
Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer und des Ausschusses
Gebührenordnung der Bundesärztekammer muss sich im Rahmen des bestehenden,
unzulänglichen Gebührenwerks bewegen und ersetzt daher nicht die dringlich
notwendige GOÄ-Reform durch die Bundesregierung.
Die Vergütungsreform muss
ferner endlich, 15 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, gleiche
Vergütungsbedingungen für Ärzte in Ost und West schaffen und den
diskriminierenden, nur noch Ärzte und Gesundheitsberufe belastenden
10 %igen Ostabschlag beseitigen.
Das Reformkonzept der
Ärzteschaft zur Modernisierung der GOÄ liegt vor. Dieses trägt wesentlich dazu
bei, dass erneut die Stärken der amtlichen Gebührentaxe – Transparenz, klare
Abrechnungsregeln und damit Verbraucherschutz und Rechtssicherheit für Patient
und Arzt, Förderung der Qualität und von Innovationen, Schutz und
Gewährleistung des individuellen Patient-Arzt-Verhältnisses – zur Geltung
kommen können.
Der 108. Deutsche Ärztetag
fordert daher, dass das GOÄ-Konzept der Bundesärztekammer Grundlage
für die Weiterentwicklung der GOÄ sein und unverzüglich aufgegriffen
werden muss. Eine weitere Verzögerung verschärft die Konflikte,
vergrößert die Rechtsunsicherheit, belastet Patienten und Ärzte
– eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode ist nicht hinnehmbar.
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