Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Transparenz für Patienten/Rechtssicherheit für Ärzte - Modernisierung der GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI – 02

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-02) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag 2005 in Berlin fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, den Gebührenabschlag Ost in Höhe von 10 % für privatärztliche Leistungen der Ärzte und anderer Gesundheitsberufe in den neuen Bundesländern und in Ostberlin endlich abzuschaffen.

Die 10 %ige Honorarkürzung in den neuen Bundesländern und Ostberlin gilt nur noch für Ärzte und einige weitere Gesundheitsberufe. Die angefügte Übersicht über die Honorarsituation der Freiberufler in den neuen Bundesländern belegt die Situation. Die Begründung der Bundesgesundheitsministerin, dass die unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen und die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Ost und West den Honorarabschlag für Ärzte bedingen, wirft die Frage auf, ob sich die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen im Osten Deutschlands ausschließlich auf den Arzt und die Gesundheitsberufe auswirken und bei den anderen freien Berufen keine Rolle spielen. Private Krankenversicherungen machen ebenfalls keinen Unterschied in der Beitragsgestaltung zwischen Ost und West.

Der permanent entgegengehaltene formale Hinweis auf die Kopplung der ärztlichen Privathonorare im Osten an die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung vermischt zwei Versorgungsbereiche, die auf völlig anderen gesetzlichen Grundlagen beruhen und auch anderen Rahmenbedingungen unterliegen. Der Bezug der Privathonorare auf eine Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung ist rechtlich fragwürdig.

Die Situation in Berlin ist inzwischen vollkommen unzumutbar, da Ärzte im Ostteil der Stadt oder in Potsdam ihre Patienten, auch aus dem Westteil oder den alten Bundesländern, zu ermäßigten Sätzen behandeln müssen. Zunehmend werden Investitionen von Wirtschaftsunternehmen nur im Westen Berlins getätigt (Hernienzentrum, Frauenklinikum, etc.). Der Wirtschaftsstandort Ostberlin ist benachteiligt.

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, endlich den Ostabschlag zu beseitigen! Die Abwertung der Tätigkeit von Ärzten in Ostdeutschland muss 15 Jahre nach Wiedervereinigung beendet werden! Dies wäre ein politisches Signal für die Ärzteschaft in den neuen Bundesländern zur Würdigung ihres beruflichen Einsatzes.

Anlage zu VI – 02:


BFB

Freiberufler und ihre Gebühren: Der Ost-West-Abschlag (Stand: 07.05.2004)

 

Berufsgruppe

Gebühren in den neuen Bundesländern in % der Gebühren der alten Bundesländer

 

Bemerkungen

Ärzte

90 %

Nach den einzelnen Gebührenan­passungsverordnungen:

 

1.      1991: 60 %

2.      1993: 75 %

3.      1994: 81 %

4.      1999: 86 %

5.      2001: 90 %

 

BMG (noch unter Bundesminister Horst Seehofer) hatte bereits zum 01.01.2000 100 % angekündigt.


Einen Anpassungsbedarf sieht das Ministerium inzwischen nicht mehr, auch nicht nach den jüngsten Änderungen im rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Bereich.

 

Zahnärzte

90 %

zur Gebührenentwicklung s. Ärzte

 

Tierärzte

84 %

seit 01.08.1999

 

Physiotherapeuten

zwischen 73 % und 94 %

 

 

Logopäden

100 %

seit Juni 2001

Kompromiss: Verzicht der Logopäden auf eine Gebührenerhörung bis Ende 2002

 

Berufsbetreuer

100 %

ab 01.07.2004 bzw. in Berlin bereits seit dem 01.01.2003

 

Notare

100 %

ab 01.07.2004

 

Rechtsanwälte

100 %

ab 01.07.2004

 

Steuerberater

100 %, auch vor Gericht

seit dem 01.01.1991 bzw. vor Gericht ab dem 01.07.2004

 

Vor Gericht:
Öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige

 

100 %

ab 01.07.2004

Architekten

100 %

seit 01.01.1993

 

Ingenieure

100 %

seit 01.01.1993

 

Seelotsen

100 %

seit 01.02.1998

 

 

 

© 2005, Bundesärztekammer.