Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 01
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 01a
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 01b

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VII-01) unter Berücksichtigung der Anträge von Herrn Hesse (Drucksache VII-01a) sowie Prof. Dr. Haupt, Dr. Jonitz und Dr. Crusius (Drucksache VII-01b) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Patientensicherheit ist für die Ärzteschaft oberstes Gebot. Das ethische Gebot des "primum nil nocere" – zuallererst keinen Schaden anrichten – ist so alt wie die Medizin selbst. Aber das Thema ist nicht einfach. Es ist emotional besetzt und mit psychologischen, juristischen und administrativen Schwierigkeiten gepflastert. Missbrauch oder Dramatisierung war in der Vergangenheit bei diesem Thema häufig. Gleichwohl bestehen Handlungsbedarf und neue Handlungsmöglichkeiten.

Die Herausforderungen:

§     Die Medizin wird leistungsfähiger, aber komplexer:

Während vor 20 Jahren zahlreiche Krankheiten unheilbar waren oder nur wenige Therapieverfahren zur Verfügung standen, gibt es jetzt eine große Auswahl unterschiedlicher Möglichkeiten, kranken Menschen zu helfen. Dies gilt beispielsweise bei AIDS-Patienten, bei Tumorkranken oder bei Patienten mit Zuckerkrankheit. Neue Medikamente versprechen bessere Behandlung, Nebenwirkungen werden jedoch erst im Alltag entdeckt.

§     Unsere Patientinnen und Patienten leben länger:

Der demographische Wandel macht vor der Medizin nicht halt. Ältere Menschen sind zunehmend öfter chronisch krank oder haben mehrere Krankheiten auf einmal. Dies macht sie anfälliger für Risiken und Nebenwirkungen medizinischer Behandlungen. Selbstverständlich möchten alle am medizinischen Fortschritt teilhaben.

§     Die Rahmenbedingungen, gute Medizin zu gewährleisten, werden kontinuierlich schlechter:

Kostendruck und Wettbewerb führen zu undifferenzierten Einsparungen mit der Konsequenz der Gefährdung der Patientenversorgung. In immer kürzerer Zeit und mit weniger Personal müssen immer mehr Patienten mit immer komplexer werdenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden betreut werden.

Die gewandelten Rahmenbedingungen haben einen neuen Bedarf zur Entwicklung von Fehlervermeidungsstrategien in Klinik und Praxis erzeugt. Zur klassischen Aufarbeitung von Behandlungsfehlern unter haftungsrechtlichem Blickwinkel treten Verfahren und Initiativen zur Erkennung von systembedingten Gefährdungspotentialen und zur Fehlervermeidung hinzu.

Neue Erkenntnisse und Möglichkeiten sind:

§     Besseres Wissen über Fehlerentstehung und Fehlervermeidung:

Aus der Arbeits- und Organisationspsychologie wissen wir, dass Organisations- und Kommunikationsmängel führende Fehlerursachen überall dort sind, wo Menschen arbeiten. An den Ursachen und der Beseitigung muss intensiv gearbeitet werden.

Noch wird in der Patientenversorgung allzu oft nach dem "Sündenbock-Prinzip" gearbeitet ("WER war schuld?"), anstelle zu fragen "WAS war schuld?". So erscheint ein Systemfehler als individuelles Verschulden eines Arztes. Dies ist ungerecht und sachlich falsch.

§     Neue Initiativen zur Vermeidung von Fehlern und Erhöhung der Patientensicherheit

Neuere Fehlermeldesysteme wie CIRS (Critical Incident Reporting System) basieren auf dem prozessorientierten Ansatz, dass Fehler in einer medizinischen Behandlung weniger häufig auf dem schicksalhaften Versagen einer Einzelperson als auf der Verkettung mehrerer Schwachstellen beruhen. Die Suche von Beinahe-Fehler-Berichtssystemen wie CIRS konzentriert sich auf eben diese Schwachstellen oder Zwischenfälle, die für sich betrachtet noch nicht zu einem Schaden für die Patientinnen und Patienten geführt haben, aber in Kombination mit einer anderen Schwachstelle zu einem Schaden hätten führen können.

Fortbildungsangebote der Ärztekammern in Fehler- und Risikomanagement stoßen auf große Resonanz unter den Kammermitgliedern.Das Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement wird dieser Entwicklung durch Neugewichtung und Ergänzung der Lerngebiete Rechnung tragen.

Module zu Risikomanagement in Klinik oder Praxis sind integraler Bestandteil von Zertifizierungsprogrammen wie Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) oder Qualitäts-Management-Systemen wie Qualität und Entwicklung in Praxen (QEP).

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist seit Jahrzehnten auf dem Gebiet der Medikationsfehlervermeidung tätig und hat anlässlich ihres Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie im April 2005 in Saarbrücken ein Sonderheft ihrer Zeitschrift "Arzneiverordnungen in der Praxis" (AVP) zum Spontanmeldesystem für Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen vorgelegt.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern, die im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung tätig sind, haben eine neue bundeseinheitliche Statistik entwickelt, die eine aussagekräftigere Verwertung der Daten ermöglicht.

Unter Federführung des Ärztlichen Zentrums für Qualität (ÄZQ) sind ein Buch und ein Glossar "Patientensicherheit" sowie das Internetforum (www.forum-patientensicherheit.de) erstellt worden. Die Ärzteschaft unterstützt darüber hinaus die Einführung anonymer Beinahe-Fehler-Bericht- und Lernsysteme wie (www.jeder-fehler-zaehlt.de) für Hausärzte oder das Schweizer CIRS. Aktuell hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 12.04.2005 ein internetbasiertes CIRS-Angebot zur freiwilligen Teilnahme für alle Ärzte kostenlos zur Verfügung gestellt (http://cirsmedical.kbv.de/).

§     Hoher berufspolitischer Stellenwert von ärztlichem Fehlermanagement und Patientensicherheit

Die systematische Befassung mit der Sicherheit der Patientenversorgung ist zentrale Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung und Ausdruck professionellen ärztlichen Selbstverständnisses. Das Prinzip der Gemeinwohlbildung der Ärztekammern und die ärztliche Ethik sind Grundlage für die Übernahme neuer Erkenntnisse und Möglichkeiten zur Förderung der Patientensicherheit.

Mit Beschluss vom Oktober 2004 haben die Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Bildung einer Netzwerkorganisation zur Förderung von Patientensicherheit befürwortet. Hiermit sollen bereits auf Ebene der ärztlichen Selbstverwaltung und der medizinischen Fachgesellschaften entwickelte Initiativen gebündelt und neue Maßnahmen wie z. B. Beinahe-Fehler-Berichtssysteme und Risikomanagement gefördert werden. Dies gelingt jedoch nicht im Alleingang, sondern setzt berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit und vertrauensvollen gegenseitigen Austausch der verschiedenen Partner des Gesundheitswesens voraus. Das Prinzip der Netzwerkorganisation gewährleistet gegenseitiges Vertrauen, Respekt und Kooperation.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest:

§     Maßnahmen zur Erhöhung von Patientensicherheit basieren auf Vertrauen. Beinahe-Fehler-Berichtssysteme sind keine Sanktionsinstrumente, sondern dienen der Fehlerprävention. Dass über vermeidbare Zwischenfälle berichtet wird, setzt neben der Freiwilligkeit der Teilnahme an einem Berichtssystem voraus, dass lückenlos anonymisiert und frei von Schuldzuweisungen gearbeitet werden kann.

§     Im Zentrum der Entwicklungsarbeit für neue Fehlervermeidungsstrategien steht die Suche nach organisations- oder kommunikationsbedingten Verbesserungspotentialen und Schnittstellenproblematiken in der Behandlungs- bzw. Versorgungskette; die individuelle Verantwortung bleibt unberührt.

§     Plakative Schuldzuweisungen und Skandalisierungen des Themas führen nicht zur Aufklärung, sondern zur Verunsicherung der Patientinnen und Patienten, und schaden der Patientensicherheit.

§     Die Förderung einer sicheren Patientenversorgung führt zu einer "win-win-win-Situation" durch eine sicherere Versorgung, solidere Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und weniger Kosten.

Der Deutsche Ärztetag begrüßt:

§     die Entwicklung und Implementierung von Fehlervermeidungsstrategien in der medizinischen Versorgung;

§     die Unterstützung von Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung von Methoden und Instrumenten zur kontinuierlichen Erhöhung der Patientensicherheit;

§     die Flankierung der Initiativen zur Patientensicherheit durch Versorgungsforschung;

§     die Zusammenführung und Koordination bestehender Aktivitäten zur Intensivierung des interdisziplinären Erfahrungsaustauschs und Wissenstransfers in einer Netzwerkorganisation;

§     die Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. als eine solche Netzwerkorganisation. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. wurde in einer konzertierten Aktion gemeinsam mit Vertretern der Patientinnen und Patienten am 11.04.2005 in Düsseldorf gegründet und steht allen Ärztinnen und Ärzten und anderen Partnern des Gesundheitswesens offen, die sich zur Thematik Patientensicherheit engagieren wollen;

§     die Erarbeitung eines Positionspapiers zur Bedeutung der Obduktion als Bestandteil der Fehleranalyse und Qualitätsanalyse.

 

© 2005, Bundesärztekammer.