ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 30
Auf Antrag von Dr. Junker (Drucksache VIII-30)
fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Mit der Einführung
elektronischer Informations- und Regelungsprozesse im Gesundheitswesen, wie
elektronische Patientenkarte (E-card) und elektronischer Heilberufsausweis
(HBA), verbinden sich für die beteiligten Personenkreise weitreichende Konsequenzen,
die eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung notwendig machen.
Deshalb sind vor der
Einführung dieser Informationsprozesse, die mit Hilfe der IT erfolgen, vorrangig
unter anderem abzuklären und zu lösen:
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Ist sichergestellt, dass die
ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt wird?
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Sind E-card und HBA bei
Serverlösungen (Zentralrechner/dezentrale Rechner) mit datenschutzrechtlichen
Bestimmungen vereinbar?
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Ist die Nutzung von E-card
und HBA mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung der Beteiligten vereinbar?
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Wann sollen E-card und HBA
dem Patienten welchen Nutzen bringen? Findet eine kontinuierliche Evaluation
statt? Wo? Durch wen?
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Ist sichergestellt, dass die
Finanzierung nicht zu Lasten der gesundheitlichen Versorgung geht?
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Sind die Kosten belastbar
kalkuliert, und wie stellt sich die Kosten-Nutzen-Relation dar?
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Werden Investitionen und
Folgekosten von denen getragen, die von der Umsetzung profitieren?
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Welcher (praktische) Nutzen
ist für die Ärztinnen und Ärzte zu realisieren/erkennbar? In welcher Form?
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Können die EDV-Anlagen in
Krankenhäusern und Praxen sicher vor unerlaubten Zugriffen und Virenbefall
geschützt werden? Durch welche Maßnahmen, mit welchen Kosten/Folgekosten, für
wen?
Forderung:
Die Einführung der Telematik
im Gesundheitswesen erfordert die Klärung der angesprochenen Fragen vor ihrer
Einführung, da es den Patienten und den Ärzten nicht zuzumuten ist, als
Testfeld für unausgereifte IT-Lösungen missbraucht zu werden. (Kein weiteres
"Toll-collect"!)
Patienten und Ärzte sind an
der Planung, der Durchführung und Evaluation von notwendigen Probeläufen und
vor der endgültigen Einführung maßgeblich zu beteiligen!
Die Einführung darf nicht
ehrgeizigen Politikern und dem Wunsch nach weiterer
Ökonomisierung der Gesundheitspolitik übereilt untergeordnet werden.
Der Vorstand der Bundesärztekammer
wird aufgefordert, diese Fragestellungen an den entsprechenden Stellen
vor- und einzubringen und auf deren Lösungen zu dringen.
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