Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 31
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 31a

Auf Antrag von Dr. Gilliar (Drucksachen VIII-31 und VIII-31a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das Gesundheitsministerium wird aufgefordert, für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte die Möglichkeit einer Willenserklärung zur Organspende auf freiwilliger Basis intensiv zu prüfen.

Begründung:

Es wurden in letzter Zeit verschiedene Vorschläge gemacht, um die Spendenbereitschaft und damit auch das Organaufkommen zu verbessern.

Auf die Notwendigkeit einer Verbesserung der derzeitigen Situation braucht hier nicht eingegangen werden. Es ist eine traurige Tatsache, dass 5 000 Deutsche jedes Jahr sterben, weil es zu wenig Organspender gibt. 15 000 Patienten warten bei uns auf ein Herz, eine Leber oder Nieren. Ein Drittel dieser Menschen stirbt, bevor ein Spenderorgan verfügbar ist.

Ziel muss es sein, auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte die Möglichkeit einer Willenserklärung zur Organspende auf freiwilliger Basis vorzusehen. Die elektronische Gesundheitskarte werden sicher die meisten Menschen mit sich führen. Es würde im Zweifelsfall Klarheit schaffen, wenn aus der elektronischen Gesundheitskarte die Entscheidung zur Organspende ersichtlich wäre. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, eine rechtlich wirksame elektronische Willenserklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte abzugeben und diese ggf. auch zu widerrufen.

Diese Maßnahme wäre geeignet, die Situation der Organspende zu verbessern.

 

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