ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 31
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 31a
Auf Antrag von Dr. Gilliar (Drucksachen VIII-31 und
VIII-31a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Das Gesundheitsministerium
wird aufgefordert, für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte die
Möglichkeit einer Willenserklärung zur Organspende auf freiwilliger Basis intensiv
zu prüfen.
Begründung:
Es wurden in letzter Zeit
verschiedene Vorschläge gemacht, um die Spendenbereitschaft und damit auch das
Organaufkommen zu verbessern.
Auf die Notwendigkeit einer
Verbesserung der derzeitigen Situation braucht hier nicht eingegangen werden.
Es ist eine traurige Tatsache, dass 5 000 Deutsche jedes Jahr sterben,
weil es zu wenig Organspender gibt. 15 000 Patienten warten bei uns auf
ein Herz, eine Leber oder Nieren. Ein Drittel dieser Menschen stirbt, bevor ein
Spenderorgan verfügbar ist.
Ziel muss es sein, auf der
neuen elektronischen Gesundheitskarte die Möglichkeit einer Willenserklärung
zur Organspende auf freiwilliger Basis vorzusehen. Die elektronische
Gesundheitskarte werden sicher die meisten Menschen mit sich führen. Es würde
im Zweifelsfall Klarheit schaffen, wenn aus der elektronischen Gesundheitskarte
die Entscheidung zur Organspende ersichtlich wäre. Weiterhin ist zu prüfen, ob
die Möglichkeit besteht, eine rechtlich wirksame elektronische Willenserklärung
zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte abzugeben und diese
ggf. auch zu widerrufen.
Diese Maßnahme wäre geeignet,
die Situation der Organspende zu verbessern.
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