Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 02

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VIII-02) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Nachhaltige Entbürokratisierungsmaßnahmen für das Gesundheitswesen werden nicht beim Streichen oder Zusammenführen des einen oder anderen Formulars stehen bleiben können, sondern bedürfen eines grundsätzlichen Umdenkens in der Datenerhebung und -verwaltung im Gesundheitswesen. Wir brauchen eine stärkere Zielorientierung, Nutzenbewertung und Koordination von Datenerfassungen. Leitgedanken von Datenerhebungen im Gesundheitswesen müssen sein:

Was ist notwendig?

Was ist notwendig, aber zu aufwändig und kompliziert?

Was ist überflüssig?

Was ist doppelt?

Was gibt es schon?

Die deutsche Ärzteschaft begrüßt, dass die Initiative des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen  zur Entbürokratisierung der Medizin von der Gesundheitsministerkonferenz aufgegriffen wurde. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hält es für geboten, das medizinische Personal von nicht zwingend notwendigen Dokumentationspflichten zu entlasten, um die vorhandenen Ressourcen besser für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten nutzen zu können. In politischen Kreisen wird die Verabschiedung eines Artikelgesetzes zur Verbesserung der medizinischen Versorgung durch Deregulierung erwogen. Ein etwaiges neues Gesetz darf jedoch nicht neuen Verwaltungsaufwand produzieren, sondern muss übergreifend in alle Rechtskreise und Regelungsbereiche, die die medizinische Versorgung berühren, mit folgenden Zielsetzungen hineinwirken:

§     Entschlackung bestehender Vorschriften und Dokumentationsanforderungen durch Ausfilterung redundanter Regelungen

§     Verzicht des Gesetzgebers auf Detailregelungen

§     Vermeidung von Doppel-/Parallelstrukturen durch Abgleich von Richtlinien der Gemeinsamen Selbstverwaltung im GKV-System mit den auf Basis der Heilberufs- und Kammergesetze geschaffenen Richtlinien zur beruflichen Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie zur Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung

§     Verpflichtender Abgleich neuer Dokumentationsanforderungen mit bereits vorhandenen Datenerhebungen und Verpflichtung zu transparenter Begründung und Evaluation von Dokumentationsanforderungen

§     Förderung einer einrichtungs- und sektorübergreifenden Dokumentationsmethodik und gemeinsamen Dokumentationssprache

§     Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die sektorübergreifende Nutzung von Originaldaten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke oder Qualitätssicherungsmaßnahmen

§     Ablösung flächendeckender Dokumentationspflichten durch repräsentative Erhebungen so weit wie möglich

§     Schaffung von finanziellen Anreizsystemen für die Harmonisierung und Straffung der Informationsflüsse einschließlich Refinanzierung der Anschaffungskosten für nutzerfreundliche IT-gestützte Informationsmanagementsysteme

Auf der Basis des Beschlusses des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen entwickelt die Bundesärztekammer derzeit ein Konzept zur sektorübergreifenden Harmonisierung von medizinischen Dokumentationsanforderungen und prüft die Machbarkeit eines diesbezüglichen regionalen IT-gestützten Pilotprojekts.

 

© 2005, Bundesärztekammer.