ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 02
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VIII-02) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Nachhaltige
Entbürokratisierungsmaßnahmen für das Gesundheitswesen werden nicht beim
Streichen oder Zusammenführen des einen oder anderen Formulars stehen bleiben
können, sondern bedürfen eines grundsätzlichen Umdenkens in der Datenerhebung
und -verwaltung im Gesundheitswesen. Wir brauchen eine stärkere
Zielorientierung, Nutzenbewertung und Koordination von Datenerfassungen.
Leitgedanken von Datenerhebungen im Gesundheitswesen müssen sein:
Was ist notwendig?
Was ist notwendig, aber zu
aufwändig und kompliziert?
Was ist überflüssig?
Was ist doppelt?
Was gibt es schon?
Die deutsche Ärzteschaft
begrüßt, dass die Initiative des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen
zur Entbürokratisierung der Medizin von der Gesundheitsministerkonferenz
aufgegriffen wurde. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hält es für geboten,
das medizinische Personal von nicht zwingend notwendigen Dokumentationspflichten
zu entlasten, um die vorhandenen Ressourcen besser für die medizinische Versorgung
der Patientinnen und Patienten nutzen zu können. In politischen Kreisen wird
die Verabschiedung eines Artikelgesetzes zur Verbesserung der medizinischen
Versorgung durch Deregulierung erwogen. Ein etwaiges neues Gesetz darf jedoch
nicht neuen Verwaltungsaufwand produzieren, sondern muss übergreifend in alle
Rechtskreise und Regelungsbereiche, die die medizinische Versorgung berühren,
mit folgenden Zielsetzungen hineinwirken:
§
Entschlackung bestehender
Vorschriften und Dokumentationsanforderungen durch Ausfilterung redundanter
Regelungen
§
Verzicht des Gesetzgebers auf
Detailregelungen
§
Vermeidung von
Doppel-/Parallelstrukturen durch Abgleich von Richtlinien der Gemeinsamen
Selbstverwaltung im GKV-System mit den auf Basis der Heilberufs- und Kammergesetze
geschaffenen Richtlinien zur beruflichen Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte
sowie zur Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
§
Verpflichtender Abgleich
neuer Dokumentationsanforderungen mit bereits vorhandenen Datenerhebungen und
Verpflichtung zu transparenter Begründung und Evaluation von Dokumentationsanforderungen
§
Förderung einer einrichtungs-
und sektorübergreifenden Dokumentationsmethodik und gemeinsamen
Dokumentationssprache
§
Prüfung der rechtlichen
Voraussetzungen für die sektorübergreifende Nutzung von Originaldaten in
anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke oder
Qualitätssicherungsmaßnahmen
§
Ablösung flächendeckender
Dokumentationspflichten durch repräsentative Erhebungen so weit wie möglich
§
Schaffung von finanziellen
Anreizsystemen für die Harmonisierung und Straffung der Informationsflüsse
einschließlich Refinanzierung der Anschaffungskosten für nutzerfreundliche
IT-gestützte Informationsmanagementsysteme
Auf der Basis des
Beschlusses des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen entwickelt
die Bundesärztekammer derzeit ein Konzept zur sektorübergreifenden
Harmonisierung von medizinischen Dokumentationsanforderungen und
prüft die Machbarkeit eines diesbezüglichen regionalen IT-gestützten
Pilotprojekts.
|