ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 03
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VIII-03) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende
Entschließung:
Das Fortbildungszertifikat
der Ärztekammern ist die geeignete Dokumentationsform zum Nachweis der
Fortbildungsaktivitäten für alle Ärztinnen und Ärzte und damit auch für die in
§ 137 SGB V geforderten Fortbildungspflichten der Fachärzte am
Krankenhaus.
Mit dem Fortbildungszertifikat
der Ärztekammern und der Fortbildungssatzung wurde eine praxisnahe
Lösung ohne überbordenden Bürokratismus zur Dokumentation der Fortbildungsbemühungen
aller Ärztinnen und Ärzte geschaffen. Mit der Fortbildungssatzung
wurde ein rechtlicher Rahmen gebildet, in dem über Fortbildung im
herkömmlichen Sinn hinaus auch Maßnahmen der Kompetenzentwicklung
und des Kompetenzerhalts erprobt und eingeführt werden können.
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