Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 03

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VIII-03) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern ist die geeignete Dokumentationsform zum Nachweis der Fortbildungsaktivitäten für alle Ärztinnen und Ärzte und damit auch für die in § 137 SGB V geforderten Fortbildungspflichten der Fachärzte am Krankenhaus.

Mit dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern und der Fortbildungssatzung wurde eine praxisnahe Lösung ohne überbordenden Bürokratismus zur Dokumentation der Fortbildungsbemühungen aller Ärztinnen und Ärzte geschaffen. Mit der Fortbildungssatzung wurde ein rechtlicher Rahmen gebildet, in dem über Fortbildung im herkömmlichen Sinn hinaus auch Maßnahmen der Kompetenzentwicklung und des Kompetenzerhalts erprobt und eingeführt werden können.

 

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