ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 23
Auf Antrag von Dr. Mitrenga, Prof. Dr. Griebenow,
Dr. Lange und Dr. Rehorn (Drucksache VIII-23) fasst der 108. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Das Fortbildungszertifikat der
Ärztekammern ist auch für die Fachärztinnen und Fachärzte in der
Klinik der nach Umfang und Inhalt vollständig ausreichende Nachweis
zur Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht. Für das Fortbildungszertifikat
müssen alle durch die Ärztekammern zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen
uneingeschränkt anrechenbar sein.
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