Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 23

Auf Antrag von Dr. Mitrenga, Prof. Dr. Griebenow, Dr. Lange und Dr. Rehorn (Drucksache VIII-23) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern ist auch für die Fachärztinnen und Fachärzte in der Klinik der nach Umfang und Inhalt vollständig ausreichende Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht. Für das Fortbildungszertifikat müssen alle durch die Ärztekammern zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen uneingeschränkt anrechenbar sein.

 

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