Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 34

Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VIII-34) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die neue Prüfungsordnung in der ärztlichen Approbationsordnung zu modifizieren. Anstelle des "Hammerexamens" sollte vor das Praktische Jahr eine theoretische Prüfung treten. Nach dem Praktischen Jahr soll dann eine mündlich-praktische Prüfung stattfinden.

Begründung:

Nach der neuen Approbationsordnung müssen alle Medizinstudenten erst das praktische Jahr absolvieren, bevor sie die letzte Staatsprüfung ablegen. Wesentlich sinnvoller ist es, zeitnah zur Vermittlung des theoretischen Wissens dieses auch abzufragen. Daher sollte wie nach der alten Approbationsordnung ein Examen am Ende des theoretischen Studiums stehen. So wird auch eine Eingangsvoraussetzung für das Praktische Jahr geschaffen. Mündlich-praktische Anteile der Prüfung sollten nach dem Praktischen Jahr, nach der Vermittlung dieser Fähigkeiten, abgeprüft werden.

Viele Medizinstudenten, die vom BAföG abhängig sind, werden durch die neue Approbationsordnung vor ein großes Problem gestellt, da ein solches "Hammerexamen" nicht ohne eine erhebliche Vorlaufzeit zu schaffen ist. Es ist davon auszugehen, dass sich das Studium hierdurch um ein Semester verlängern wird, da die Medizinstudenten dieses Semester zum Lernen benötigen. Ein großes Problem bei bestehendem Ärztemangel, ein noch größeres Problem für die Studierenden, die BAföG-Empfänger sind.

 

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