ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 34
Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VIII-34) fasst
der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert
die Bundesregierung auf, die neue Prüfungsordnung in der ärztlichen
Approbationsordnung zu modifizieren. Anstelle des "Hammerexamens"
sollte vor das Praktische Jahr eine theoretische Prüfung treten. Nach dem
Praktischen Jahr soll dann eine mündlich-praktische Prüfung stattfinden.
Begründung:
Nach der neuen
Approbationsordnung müssen alle Medizinstudenten erst das praktische Jahr absolvieren,
bevor sie die letzte Staatsprüfung ablegen. Wesentlich sinnvoller ist es,
zeitnah zur Vermittlung des theoretischen Wissens dieses auch abzufragen. Daher
sollte wie nach der alten Approbationsordnung ein Examen am Ende des
theoretischen Studiums stehen. So wird auch eine Eingangsvoraussetzung für das
Praktische Jahr geschaffen. Mündlich-praktische Anteile der Prüfung sollten
nach dem Praktischen Jahr, nach der Vermittlung dieser Fähigkeiten, abgeprüft
werden.
Viele Medizinstudenten, die
vom BAföG abhängig sind, werden durch die neue Approbationsordnung
vor ein großes Problem gestellt, da ein solches "Hammerexamen"
nicht ohne eine erhebliche Vorlaufzeit zu schaffen ist. Es ist davon
auszugehen, dass sich das Studium hierdurch um ein Semester verlängern
wird, da die Medizinstudenten dieses Semester zum Lernen benötigen.
Ein großes Problem bei bestehendem Ärztemangel, ein noch größeres
Problem für die Studierenden, die BAföG-Empfänger sind.
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