ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 33
Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VIII-33) fasst
der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche
Ärztetag fordert, dass Medizinstudierende im Praktischen Jahr – analog zum
Praktischen Jahr in der Pharmazie – eine angemessene Vergütung für ihren
Arbeitseinsatz erhalten.
Begründung:
Medizinstudierende
im Praktischen Jahr werden oft genug im Rahmen ihrer Ausbildung zu
unterschiedlichen medizinischen Tätigkeiten herangezogen: z. B. Patientenaufnahmen,
Blut abnehmen, Zugänge legen, Assistenz im OP, Arztbriefe diktieren. Durch
diese Aufgaben sind sie in vielen Krankenhäusern unersetzbare Arbeitskräfte.
Medizinstudierende
im Praktischen Jahr erhalten hierfür aber keine finanzielle Anerkennung.
Diese Vergütung ist zum Lebensunterhalt notwendig.
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