Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 33

Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VIII-33) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass Medizinstudierende im Praktischen Jahr – analog zum Praktischen Jahr in der Pharmazie – eine angemessene Vergütung für ihren Arbeitseinsatz erhalten.

Begründung:

Medizinstudierende im Praktischen Jahr werden oft genug im Rahmen ihrer Ausbildung zu unterschiedlichen medizinischen Tätigkeiten herangezogen: z. B. Patientenaufnahmen, Blut abnehmen, Zugänge legen, Assistenz im OP, Arztbriefe diktieren. Durch diese Aufgaben sind sie in vielen Krankenhäusern unersetzbare Arbeitskräfte.

Medizinstudierende im Praktischen Jahr erhalten hierfür aber keine finanzielle Anerkennung. Diese Vergütung ist zum Lebensunterhalt notwendig.

 

© 2005, Bundesärztekammer.