ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 04
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VIII-04) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ist das im Bundesrecht geregelte Verbot der Erhebung
von Studiengebühren – da Angelegenheit der Länder – nichtig. Daraufhin soll in
einigen Ländern kurzfristig die Einführung von Studiengebühren erfolgen. Es ist
bisher nicht ersichtlich, ob die Einführung von Studiengebühren wirklich zu
verbesserten Studienbedingungen führen wird. Vielmehr wird befürchtet, dass die
Zuwendungen aus Landesmitteln entsprechend gekürzt werden. Es gibt bisher
keinerlei verbindliche Regelungen hierzu.
Vor diesem Hintergrund lehnt
die deutsche Ärzteschaft die Einführung von Studiengebühren für das
Erst-Studium bei Einhaltung der durchschnittlichen Studiendauer ab. Die
finanziellen Mittel für Bildung müssen weiterhin vom Staat zur Verfügung
gestellt werden.
Die politisch
Verantwortlichen werden aufgefordert, ein globales Konzept zur Verbesserung der
Situation an den medizinischen Fakultäten deutscher Universitäten zu
entwickeln, um
-
die Qualität von Lehre, Forschung
und Krankenversorgung zu verbessern,
-
den Zugang zum Studium allen
sozialen Schichten gleichermaßen zu ermöglichen,
-
die Anzahl an
Studienabbrechern zu senken,
-
die Studiendauer zu
optimieren etc.
Hierbei sollen auch Modelle
einbezogen werden, bei welchen u. a. Wirtschaft und Industrie
einen finanziellen Beitrag für Forschung und Lehre leisten.
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