Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 04

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VIII-04) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das im Bundesrecht geregelte Verbot der Erhebung von Studiengebühren – da Angelegenheit der Länder – nichtig. Daraufhin soll in einigen Ländern kurzfristig die Einführung von Studiengebühren erfolgen. Es ist bisher nicht ersichtlich, ob die Einführung von Studiengebühren wirklich zu verbesserten Studienbedingungen führen wird. Vielmehr wird befürchtet, dass die Zuwendungen aus Landesmitteln entsprechend gekürzt werden. Es gibt bisher keinerlei verbindliche Regelungen hierzu.

Vor diesem Hintergrund lehnt die deutsche Ärzteschaft die Einführung von Studiengebühren für das Erst-Studium bei Einhaltung der durchschnittlichen Studiendauer ab. Die finanziellen Mittel für Bildung müssen weiterhin vom Staat zur Verfügung gestellt werden.

Die politisch Verantwortlichen werden aufgefordert, ein globales Konzept zur Verbesserung der Situation an den medizinischen Fakultäten deutscher Universitäten zu entwickeln, um

-     die Qualität von Lehre, Forschung und Krankenversorgung zu verbessern,

-     den Zugang zum Studium allen sozialen Schichten gleichermaßen zu ermöglichen,

-     die Anzahl an Studienabbrechern zu senken,

-     die Studiendauer zu optimieren etc.

Hierbei sollen auch Modelle einbezogen werden, bei welchen u. a. Wirtschaft und Industrie einen finanziellen Beitrag für Forschung und Lehre leisten.

 

© 2005, Bundesärztekammer.