ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII - 14
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Dr. Mitrenga, Dr.
Ungemach, Frau Dr. Gitter, Dr. Emminger und Dr. Wolter (Drucksache VIII-14)
fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag spricht sich weiter gegen die Einführung von Studiengebühren aus und
fordert, zumindest das Erststudium gebührenfrei zu ermöglichen.
Mit Studiengebühren ist die
Gefahr verbunden, dass für viele Studierende der bereits existierende
"soziale" Numerus clausus verschärft wird. Allein die Eignung des
Studienwilligen und nicht der Geldbeutel der Eltern sollte ausschlaggebend
dafür sein, ob ein Studium aufgenommen werden kann oder nicht. Im Fall der
Einführung einer solchen Abgabe müssen gerade für diese Kommilitonen
Möglichkeiten geschaffen werden, diese zusätzliche Belastung auszugleichen.
Der 108. Deutsche
Ärztetag fordert daher:
1.
Wer die Pflicht hat, Studiengebühren
zu bezahlen, muss die Möglichkeit bekommen, die Studiendauer zu verkürzen.
2.
Anhebung des
BAföG-Höchstsatzes gemäß des tatsächlichen Durchschnittsbedarfs eines Studenten
auf 1.000 € mtl.
3.
Nebenverdienste von Studenten
dürfen auf BAföG, Krankenversicherung, Beihilfe und Steuerfreibeträge nicht
angerechnet werden.
4.
Schaffung von
Härtefallklauseln
5.
Schaffung neuer zusätzlicher
staatlicher Stipendien unter vereinfachter Antragstellung
In diesem Zusammenhang fordert
der 108. Deutsche Ärztetag eine angemessene Vergütung im Praktischen
Jahr (PJ) – analog zu anderen Berufsgruppen (z. B. Jura, Lehramtsstudiengänge).
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