Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 19

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Dr. Wolter, Dr. Mitrenga, Dr. Ungemach, Frau Dr. Gitter und Dr. Emminger (Drucksache VIII-19) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.01.2005 ist der Weg frei geworden für die Einführung von Studiengebühren. Begründet wurde die Notwendigkeit einer derartigen Abgabe unter anderem mit einer Verbesserung der Qualität der Ausbildung an deutschen Hochschulen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben bzw. wieder zu werden. Damit diese zusätzliche Einnahmequelle nicht zum "Stopfen" von Haushaltslöchern der Länder, sondern tatsächlich auch ausschließlich zur Verbesserung der Lehre verwendet wird, fordert der 108. Deutsche Ärztetag:

1.     Eine Aufstockung des Hochschuletats der Länder mit zweckgebundenem Einsatz von Studiengebühren zusätzlich zum bisherigem Lehretat.

2.     Verpflichtung der Unis zur Veröffentlichung der Verwendung der Gebühren.

 

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