ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 19
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Dr. Wolter, Dr.
Mitrenga, Dr. Ungemach, Frau Dr. Gitter und Dr. Emminger (Drucksache VIII-19)
fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 26.01.2005 ist der Weg frei geworden für die
Einführung von Studiengebühren. Begründet wurde die Notwendigkeit einer
derartigen Abgabe unter anderem mit einer Verbesserung der Qualität der
Ausbildung an deutschen Hochschulen, um international wettbewerbsfähig zu
bleiben bzw. wieder zu werden. Damit diese zusätzliche Einnahmequelle nicht zum
"Stopfen" von Haushaltslöchern der Länder, sondern tatsächlich auch
ausschließlich zur Verbesserung der Lehre verwendet wird, fordert der
108. Deutsche Ärztetag:
1.
Eine Aufstockung des
Hochschuletats der Länder mit zweckgebundenem Einsatz von Studiengebühren
zusätzlich zum bisherigem Lehretat.
2. Verpflichtung der Unis zur Veröffentlichung der
Verwendung der Gebühren.
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