ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 72
Auf Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger, Prof.
Dr. Kahlke, Dr. Schwarzkopf-Steinhauser und Frau
Prof. Dr. Krause-Girth (Drucksache VIII-72) fasst der 108. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Notwendige stationäre
medizinische Behandlungen dürfen ohne richterlichen Beschluss nur im
Einvernehmen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten durch ordnungsrechtliche
Maßnahmen zwangsweise beendet oder unterbrochen werden.
Der Vorstand der
Bundesärztekammer wird deshalb gebeten, die politisch Verantwortlichen
aufzufordern, die Sicherheit der sich in stationärer Behandlung befindlichen
Kranken zu gewährleisten und die ärztliche Behandlungskompetenz nicht infrage
zu stellen.
Begründung:
Der stationäre
Behandlungsraum wird Kranken zuteil, die einen besonderen Schutz und eine
besonders intensive Therapie und Pflege benötigen. Er muss vor staatlichen
Übergriffen geschützt bleiben. Stationäre Behandlung betrifft Menschen, die
besonders wenig belastbar sind. In zunehmendem Maße werden aber beispielsweise
körperlich oder psychisch kranke Ausländer, die abgeschoben werden sollen,
gegen den Protest der behandelnden Ärztinnen und Ärzte während einer notwendigen
stationären psychiatrischen Behandlung zwangsweise aus Krankenhäusern geholt
und abgeschoben.
Dies stellt einen erheblichen
Eingriff in ärztliche Entscheidungsbereiche und ärztliche Kompetenz dar.
Es besteht die große
Gefahr, dass die hiermit verbundene Unterbrechung der notwendigen
therapeutischen Maßnahmen sowie die hierdurch ausgelöste zusätzliche
Belastung bei den Kranken zu einer ausgeprägten Verschlechterung
ihrer Leiden führt und eine konkrete und erhebliche Gefährdung ihrer
Gesundheit auslösen.
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