Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 09

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VIII-09) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vom 01.07.2004 hatte das Ziel, zeitgemäße und leistungsgerechte Vergütungsbedingungen für Sachverständige zu schaffen. Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen hat bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes festgestellt, dass das Ziel des Gesetzes für ärztliche Sachverständige nicht erreicht wird und deshalb sowohl die unzulänglichen Vergütungsregelungen als auch die Einstufung von Leistungen ärztlicher Sachverständiger in die Vergütungsgruppen des Gesetzes abgelehnt.

Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist festzustellen, dass die ohnehin unzureichende gesetzlich geregelte Vergütung durch die Verfahrenspraxis der Gerichte noch weiter verschlechtert wird. Gerichte, insbesondere Sozialgerichte, umgehen die gesetzliche Anhebung der Stundensätze für ärztliche Sachverständige dadurch, dass sie den Sachverständigen Zeitbudgets für ihre Gutachtenleistungen vorgeben, so dass die geringfügige gesetzliche Vergütungsverbesserung durch Zeitpauschalierung wieder entfällt. Die Vergütungsabsenkung der Schreibgebühren des JVEG führt des Weiteren dazu, dass die Kosten für Schreibkräfte aus dem Gutachtenhonorar finanziert werden müssen. Ärztliche Sachverständige sind benachteiligt, weil durch die Handhabung des Gesetzes durch Gerichte und die Unterfinanzierung der Schreibgebühren die geringe gesetzliche Verbesserung der ärztlichen Sachverständigenvergütung vollkommen aufgezehrt wird.

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert das zuständige Bundesministerium der Justiz auf, für eine korrekte Anwendung des Gesetzes zu sorgen und durch eine Novellierung des JVEG eine wirkliche Verbesserung der Vergütungen ärztlicher Sachverständiger vorzunehmen.

 

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