ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 11
Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VIII-11)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die verantwortlichen
Politiker auf, einen Paradigmenwechsel in der Krankenversicherung, hin zu einer
sozialmarktwirtschaftlichen Privatkrankenversicherung, herbeizuführen.
Begründung:
Man stellt fest, dass
1. die
nach nunmehr mehreren Jahrzehnten sich hinziehenden Reformen im
Gesundheitswesen des Landes nicht nur keine Sanierung der GKV-Finanzen
herbeigeführt haben, sondern darüber hinaus die Qualität der medizinischen
Versorgung der Bevölkerung in einem bedenklichen Ausmaß beeinträchtigt haben.
2. mühsam
entstandene personelle und sonstige Kapazitäten im Gesundheitswesen des Landes
durch gesetzliche Überregulierung mit einer ausufernden Bürokratie unter
Missachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes in einem noch nicht
da gewesenen Umfang sowie wertvolle Ressourcen und innovative Kräfte der
deutschen Gesellschaft und insbesondere der deutschen Wirtschaft zerstört
werden, und somit der im Lande um sich greifenden Depression ein weiterer
Vorschub geleistet wird.
3. alle
bis dato eingeführten Reformen aus im Wesentlichen von Technokraten stammenden
Unworten gegen Menschen (Bemessung, Begrenzung, Betreuung, Budgetierung,
Einfrierung, Finanzierung, Honorierung, Ökonomisierung, Optimierung,
Minimierung, Mobilisierung, Pauschalierung, Rationalisierung, Solidarisierung,
Steuerung, Verknappung, Verteilung etc, n. Dr. med. Hans-Jürgen Blum, 1995)
bestehen, die mit uns Ärzten und unserer Sprache nichts Gemeinsames haben (
Paracelsus: "Im Herzen wächst der Arzt, Von Gott kommt er, Des ewigen
Lichtes ist er, Der tiefste Grund aller Arznei ist die Liebe").
4. das
Rad der Geschichte durch derartige Reformen, wie z. B. die Einführung von
"Mammut-Ambulatorien" (MVZ) rückwärts gedreht und die ärztliche
Freiberuflichkeit ruiniert wird.
Die Ärzteschaft nicht mehr bereit ist, darüber zu schweigen und sich einer
abermaligen Gefahr auszusetzen, benutzt bzw. missbraucht zu werden, weil sie
ihre Ethik in allen Richtungen angewandt wissen will, so auch in Bezug auf ihre
eigene Behandlung durch den Gesetzgeber!
Es ist Aufgabe des Staates, Angehörigen von Berufen, die den unmittelbaren
Schutz der Menschenrechte und damit der Deutschen Verfassung gewährleisten,
auch den entsprechenden Schutz – in diesem Fall – für den Arzt,
seine Familie und seine Existenz im Rahmen der freien Berufsausübung
zu garantieren.
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