Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 17

Der Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser (Drucksache VIII-17) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Delegierten des 108. Deutsche Ärztetag sehen langfristig die Notwendigkeit, die Finanzierung des Gesundheitswesens umzustrukturieren, weg von der rein lohnbezogenen Basis. Das Modell einer generellen Versicherungspflicht für alle ("Bürgerversicherung") wird begrüßt, wenn

1.     das Solidarprinzip gewahrt wird, d. h. das allgemeine Krankheitsrisiko unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlichen Einschränkungen, Krankheitshäufigkeit und sozialem Status abgesichert bleibt.

2.     keine einseitigen zusätzlichen Belastungen für Kranke zugunsten der Gesunden geschaffen werden.

3.     die Versicherungspflichtgrenze aufgehoben wird, also alle Menschen einschließlich der bisher privat Versicherten unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen in das solidarisch finanzierte System aufgenommen werden.

4.     nicht nur Löhne und Gehälter, sondern grundsätzlich alle Einkünfte unter Wahrung ausreichender Freibeträge zur Finanzierung herangezogen werden.

5.     auch die Arbeitgeber einen angemessenen, möglichst paritätischen Beitrag zur Finanzierung leisten, z. B. über gewinnbezogene Wertschöpfungsabgaben.

6.     die Beitragsbemessungsgrenze angehoben bzw. langfristig aufgehoben wird, mit dem Ziel einer dem Steuersystem entsprechenden gerechteren Inanspruchnahme höherer Einkommen.

7.     die Zuzahlungen für Kranke wieder abgeschafft werden, weil sie chronisch Kranke und Arme benachteiligen und damit vor allem unerwünschte Steuerungseffekte haben. Allerdings bleibt die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung unser Hauptanliegen. Diese kann nicht nur neue finanzielle Spielräume schaffen, sondern wird auch und vor allem zu einer humaneren und effizienteren medizinischen Versorgung führen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.