ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 17
Der Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser
(Drucksache VIII-17) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Die Delegierten des
108. Deutsche Ärztetag sehen langfristig die Notwendigkeit, die
Finanzierung des Gesundheitswesens umzustrukturieren, weg von der rein lohnbezogenen
Basis. Das Modell einer generellen Versicherungspflicht für alle
("Bürgerversicherung") wird begrüßt, wenn
1.
das Solidarprinzip gewahrt wird,
d. h. das allgemeine Krankheitsrisiko unabhängig von Alter, Geschlecht,
körperlichen Einschränkungen, Krankheitshäufigkeit und sozialem Status
abgesichert bleibt.
2.
keine einseitigen
zusätzlichen Belastungen für Kranke zugunsten der Gesunden geschaffen werden.
3.
die
Versicherungspflichtgrenze aufgehoben wird, also alle Menschen einschließlich
der bisher privat Versicherten unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen in das
solidarisch finanzierte System aufgenommen werden.
4.
nicht nur Löhne und Gehälter,
sondern grundsätzlich alle Einkünfte unter Wahrung ausreichender Freibeträge
zur Finanzierung herangezogen werden.
5.
auch die Arbeitgeber einen
angemessenen, möglichst paritätischen Beitrag zur Finanzierung leisten,
z. B. über gewinnbezogene Wertschöpfungsabgaben.
6.
die Beitragsbemessungsgrenze
angehoben bzw. langfristig aufgehoben wird, mit dem Ziel einer dem Steuersystem
entsprechenden gerechteren Inanspruchnahme höherer Einkommen.
7.
die Zuzahlungen
für Kranke wieder abgeschafft werden, weil sie chronisch Kranke
und Arme benachteiligen und damit vor allem unerwünschte Steuerungseffekte
haben. Allerdings bleibt die Verbesserung der Qualität der medizinischen
Versorgung unser Hauptanliegen. Diese kann nicht nur neue finanzielle
Spielräume schaffen, sondern wird auch und vor allem zu einer humaneren
und effizienteren medizinischen Versorgung führen.
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