ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 51
Auf Antrag von Dr. Munte und Dr. Kaplan (Drucksache
VIII-51) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die für
eine sinnvolle Steuerung der ambulanten Versorgung notwendigen Informationen
über abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 a
SGB V allgemein verfügbar gemacht werden.
Die erforderliche Transparenz
kann nur hergestellt werden, wenn die Krankenkassen verpflichtet sind, den
Gegenstand des Vertrags, die Vertragspartner, die vereinbarte Vergütungsform
und das geschätzte Vergütungsvolumen, die geschätzte Anzahl der teilnehmenden
Versicherten sowie Beginn und Dauer der Integrierten Versorgung zu veröffentlichen.
Begründung:
Zur Bereinigung der Gesamtvergütungen
um die für die Integrierte Versorgung aufgewendeten Beträge haben
die beteiligten Verbände eine gemeinsame Registrierungsstelle gebildet.
Diese Stelle ist die einzige Möglichkeit für die Kassenärztlichen
Vereinigungen, verlässliche Informationen über die Integrierte Versorgung
zu erhalten. Die Informationen werden jedoch ausschließlich zu dem
Zweck weitergegeben, eine Zahlungskürzung dem Grunde und der Höhe
nach nachvollziehen zu können; sie dürfen für andere Zwecke nicht
verwendet und an Dritte nicht weitergegeben werden. Die zur Verfügung
gestellten Informationen ergeben somit kein umfassendes Bild über
Änderungen in der Versorgungslandschaft, womit die Kassenärztlichen
Vereinigungen daran gehindert sind, eigene kassenübergreifende Versorgungskonzepte
sinnvoll mit der Integrierten Versorgung zu verknüpfen und bestehenden
Handlungsbedarf für neue Versorgungskonzepte festzustellen.
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