ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 83
Auf Antrag von Dr. Gudat (Drucksache VIII-83) fasst
der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Praxisgebühr und Zuzahlungen
dürfen bei nachweislich Armen nicht erhoben werden. Der Nachweis kann durch
einen Befreiungsausweis der Krankenkasse oder Ähnliches geführt werden.
Die Umsetzung der bisherigen
gesetzlichen Regelung hat die Notwendigkeit eines barrierefreien
Zugangs zum Arzt belegt, um die Verschleppung von Krankheiten zu
vermeiden.
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