Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 60

Der Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam (Drucksache VIII-60) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 108. Deutsche Ärztetag hält es für erforderlich, dass vor Einführung neuer medizinischer Verfahren, diagnostischer Maßnahmen oder Therapien Studien in geeigneten Einrichtungen zur Überprüfung von Validität und Praktikabilität durchgeführt werden. Der G-BA sollte in die Lage versetzt werden, solche Studien in Auftrag zu geben, wenn diese bei Antragstellung auf Bewertung einer Maßnahme durch den G-BA nicht vorliegen.

Begründung:

Neue Verfahren, Methoden und Therapien sollen erst dann als erstattungsfähig durch den G-BA anerkannt werden, wenn sie zuvor in entsprechenden Erprobungsphasen (Studien) in dazu geeigneten Einrichtungen validiert worden sind.

 

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