BESCHLUSSSANTRAG VIII – 52
Der Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam
(Drucksache VIII-52) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der 108. Deutsche
Ärztetag möge beschließen, dass die künftige Veröffentlichung der
"Arzneiverordnungen" gesichert bleibt.
Begründung:
Die Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft (Fachausschuss der Bundesärztekammer) hat
nach ihrem Statut die Aufgabe, das Buch "Arzneiverordnungen"
herauszugeben. Obwohl wirtschaftlich nicht erfolgreich, ist es das
einzige von der Ärzteschaft selbst herausgegebene Werk, das kritische
und unabhängige Bewertungen von Werkstoffen (Arzneimitteln), mit
Hinweisen zur wirtschaftlichen Verordnung enthält. Ein solches Werk
muss unter allen Umständen erhalten bleiben, insbesondere angesichts
zahlreicher anderer ähnlicher nicht unabhängiger Publikationen.
Das Erscheinen der 22. Auflage 2006 ist gefährdet, da der Deutsche
Ärzte-Verlag nach streng profitorientierten Aspekten handelt.
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