ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 66
Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. Adam (Drucksache
VIII-66) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
1.
Die Umwandlung einer dem
vorbeugenden Gesundheitsschutz verpflichteten Bundesoberbehörde (Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM) in eine marktpolitisch
ausgerichtete Institution (Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur
(DAMA)), deren primäres Ziel Dienstleistung für die pharmazeutische Industrie
ist, dient nicht dem Interesse der Patienten und Ärzte.
2.
Den Gefahren einer übereilten
Zulassung von Arzneimitteln mit unbekannten Risiken kann nur gegengesteuert
werden durch eine von der Zulassung strikt unabhängige Zulassungsstelle für
Pharmakovigilanz.
3.
Die bisher zwischen
Bundesärztekammer und BfArM etablierte Zusammenarbeit im Bereich der Arzneimittelsicherheit
muss erhalten bleiben.
Begründung:
Die Umwandlung der Arzneimittel-Zulassungsbehörde BfArM
in eine Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur, die
sich als Dienstleisterin der Pharmazeutischen Industrie versteht,
dient nicht den Interessen der Patienten und Ärzte.
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