Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 66

Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. Adam (Drucksache VIII-66) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

1.     Die Umwandlung einer dem vorbeugenden Gesundheitsschutz verpflichteten Bundesoberbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM) in eine marktpolitisch ausgerichtete Institution (Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur (DAMA)), deren primäres Ziel Dienstleistung für die pharmazeutische Industrie ist, dient nicht dem Interesse der Patienten und Ärzte.

2.     Den Gefahren einer übereilten Zulassung von Arzneimitteln mit unbekannten Risiken kann nur gegengesteuert werden durch eine von der Zulassung strikt unabhängige Zulassungsstelle für Pharmakovigilanz.

3.     Die bisher zwischen Bundesärztekammer und BfArM etablierte Zusammenarbeit im Bereich der Arzneimittelsicherheit muss erhalten bleiben.

Begründung:

Die Umwandlung der Arzneimittel-Zulassungsbehörde BfArM in eine Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur, die sich als Dienstleisterin der Pharmazeutischen Industrie versteht, dient nicht den Interessen der Patienten und Ärzte.

 

© 2005, Bundesärztekammer.