ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 22neu
Der Antrag von Dr. Emminger und Frau Dr. Lux
(Drucksache VIII-22neu) wird in zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den
Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 108. Deutsche Ärztetag
fordert die Länder als Träger des Versorgungsauftrages einer stationären
Versorgung auf, ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge dadurch wahrzunehmen,
dass sie je nach Rechts- und Betriebsform als Gesellschafter oder
Betreiber und Eigentümer ihrer Krankenhäuser in dieser Eigenschaft
verbleiben und private Anbieter allenfalls als Minderheitsbeteiligungen
zulassen.
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