BESCHLUSSANTRAG VIII – 50
Auf Antrag von Dr. Albers (Drucksache VIII-50)
beschließt der 108. Deutsche Ärztetag in zweiter Lesung:
Die Landesärztekammern
überprüfen die Krankenhäuser ihrer Region, die Vergleichsdaten an das Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) liefern:
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ob dort das Arbeitszeitgesetz
eingehalten wird,
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ob dort Überstunden erfasst
und durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden,
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ob fachübergreifende Dienste
zu leisten sind,
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ob die zugrundeliegende
Tarifstruktur BAT-Niveau entspricht und
-
ob Weiterbildung im
entsprechenden Umfang gewährleistet ist.
Die Ergebnisse dieser
Überprüfung werden den anderen Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die von diesem Institut
erfassten Daten liefern den Krankenhausträgern zunehmend die Grundlage, den
Abbau von Arztstellen nach scheinbar objektiven Kriterien zu forcieren.
Vergleichsdaten können aber
nur Krankenhäuser liefern, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.
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