Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 50

Auf Antrag von Dr. Albers (Drucksache VIII-50) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag in zweiter Lesung:

Die Landesärztekammern überprüfen die Krankenhäuser ihrer Region, die Vergleichsdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) liefern:

-     ob dort das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird,

-     ob dort Überstunden erfasst und durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden,

-     ob fachübergreifende Dienste zu leisten sind,

-     ob die zugrundeliegende Tarifstruktur BAT-Niveau entspricht und

-     ob Weiterbildung im entsprechenden Umfang gewährleistet ist.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden den anderen Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Die von diesem Institut erfassten Daten liefern den Krankenhausträgern zunehmend die Grundlage, den Abbau von Arztstellen nach scheinbar objektiven Kriterien zu forcieren.

Vergleichsdaten können aber nur Krankenhäuser liefern, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.