ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 73
Auf Antrag von Frau Haus (Drucksache VIII-73) fasst
der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert
die Vertragsparteien dazu auf, unter anderem die folgenden Punkte im Sinne der
Ärzteschaft nachzubessern:
§
Die ärztliche Weiterbildung
kann einen mehrfachen Wechsel des Arbeitsplatzes bedeuten. Daher muss sich die
Höherstufung im TVöD nach der Gesamtzeit der ärztlichen Berufstätigkeit, nicht
nach Dienstzugehörigkeit zu einem Arbeitgeber richten.
§
Die Vergütungstabelle des
TVöD bildet nicht das Gesamt-Leistungsspektrum des Arztberufes ab. Hier sind
arztspezifische Zulagen gefordert, die eine Perspektive für ärztliche
Führungspositionen darstellen und auch herausragende Fachkräfte entsprechend entlohnen.
Begründung:
Die Arbeitsbelastung und Verantwortung
des Arztberufes muss in der Tarifstruktur abgebildet werden. Es
ist absehbar, dass die derzeitig geplanten Arbeitsbedingungen den
Trend zum Abwandern der deutschen Ärzte ins Ausland verstärken.
Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung müssen
Anreize geschaffen werden, um dies zu verhindern, damit sich der
Ärztemangel an deutschen Krankenhäusern nicht verstärkt.
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