Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 36

Auf Antrag von Dr. Windhorst und Dr. Berendes (Drucksache VIII-36) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das Präventionsgesetz darf die Ärzteschaft nicht ausgrenzen. Die Ärzteschaft mit ihren Selbstverwaltungsorganisationen muss bei der Formulierung und Durchführung von Präventionszielen beteiligt sein. Dies muss gesetzlich garantiert sein.

 

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