ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 38
Auf Antrag von Frau Dr. Berendes, Frau Dr. Bunte
und Dr. Windhorst (Drucksache VIII-38) fasst der 108. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Die Ärzteschaft ist bei der
Ausgestaltung und Umsetzung des Präventionsgesetzes mit einzubeziehen, nicht
nur im Kuratorium als beratendes Mitglied, sondern insbesondere auch auf
Länderebene bei der Umsetzung der lebensweltbezogenen Präventionsmaßnahmen.
Begründung:
Das Präventionsgesetz (jetzt
auch vom Bundesrat verabschiedet) stellt die Umsetzung der lebensweltbezogenen
Präventionsmaßnahmen (Settingansatz) in die Aufgabe der Länder.
Es gibt bereits viele auch gut evaluierte Settingprojekte auf Landesebene,
die von der Ärzteschaft, insbesondere von den ärztlichen Körperschaften,
dem öffentlichen Gesundheitsdienst und Vertragsärzten initiiert
und begleitet werden. Statt hier gut funktionierende Projekte zu
erschlagen, sollte eine gute Vernetzung und Evaluation unter Einbezug
ärztlichen Sachverstandes erfolgen.
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