Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 48

Der Antrag von Dr. Heinz (Drucksache VIII-48) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Landesärztekammern werden vom 108. Deutsche Ärztetag aufgefordert, allen Ärztinnen und Ärzten bei Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit Gelegenheit zu geben, das in der Musterberufsordnung für alle Ärzte geltende Gelöbnis in einem würdigen Rahmen abzulegen.

Begründung:

Die Ärzteschaft wird zunehmend von allen Seiten beeinflussbar und einkaufbar. Eine gemeinsame berufliche Identität wird immer mehr zur Utopie. Alles erscheint beliebig und unverbindlich.

Rituale beruflicher Art gibt es allenfalls noch am Ende der Berufstätigkeit in Form von Ehrungen und Verleihungen. Eine Initiation in den Beruf existiert, wenn überhaupt, nur subjektiv für den Einzelnen beim erstmaligen Tragen eines weißen Kittels vor dem Präpariersaal.

Ein tatsächlich abgehaltenes Gelöbnis bietet die Möglichkeit der Wiedererlangung und Festigung einer gemeinsamen ärztlichen Identität abseits von Partikularinteressen im Verteilungskampf. Nach dem langen Weg der Sozialisation als Ärztin oder Arzt ist solch ein feierlicher Akt angemessen.

Eine vereidigte Ärzteschaft ist von der Politik weniger beliebig einsetzbar und dokumentiert gegenüber den Patienten den gemeinsamen Willen, sich für sie einzusetzen und nicht der verlängerte Arm des Staates zu sein.

 

© 2005, Bundesärztekammer.