BESCHLUSSANTRAG VIII – 48
Der Antrag von Dr. Heinz (Drucksache VIII-48) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Landesärztekammern werden
vom 108. Deutsche Ärztetag aufgefordert, allen Ärztinnen und Ärzten bei
Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit Gelegenheit zu geben, das in der
Musterberufsordnung für alle Ärzte geltende Gelöbnis in einem würdigen Rahmen
abzulegen.
Begründung:
Die Ärzteschaft wird
zunehmend von allen Seiten beeinflussbar und einkaufbar. Eine gemeinsame
berufliche Identität wird immer mehr zur Utopie. Alles erscheint beliebig und
unverbindlich.
Rituale beruflicher Art gibt
es allenfalls noch am Ende der Berufstätigkeit in Form von Ehrungen und
Verleihungen. Eine Initiation in den Beruf existiert, wenn überhaupt, nur
subjektiv für den Einzelnen beim erstmaligen Tragen eines weißen Kittels vor
dem Präpariersaal.
Ein tatsächlich abgehaltenes
Gelöbnis bietet die Möglichkeit der Wiedererlangung und Festigung einer
gemeinsamen ärztlichen Identität abseits von Partikularinteressen im
Verteilungskampf. Nach dem langen Weg der Sozialisation als Ärztin oder Arzt
ist solch ein feierlicher Akt angemessen.
Eine vereidigte Ärzteschaft
ist von der Politik weniger beliebig einsetzbar und dokumentiert
gegenüber den Patienten den gemeinsamen Willen, sich für sie einzusetzen
und nicht der verlängerte Arm des Staates zu sein.
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