Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 81

Der Antrag von Herrn Veelken und Dr. Albers (Drucksache VIII-81) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass das regelmäßige Leisten von fachübergreifendem Bereitschaftsdienst im Krankenhaus durch Fachärzte der Weiterbildungsordnung widerspricht.

Begründung:

Durch die Weiterbildungsordnung ist es Fachärzten untersagt, regelmäßig außerhalb ihrer Gebietsgrenzen zu arbeiten.

Dieses Verbot dient zum einen der Aufrechterhaltung der durch die abgeschlossene Weiterbildung erworbenen Spezialisierung  und  zum anderen dem Patientenschutz, da der begrenzten Routine und Erfahrung des Facharztes außerhalb seines Fachgebietes Rechnung getragen wird.

Die Feststellung dieses berufsrechtlichen Aspektes durch den Deutschen Ärztetag ist schon aus Gründen der Information betroffener fachärztlicher Kollegen erforderlich.

 

© 2005, Bundesärztekammer.