ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 81
Der Antrag von Herrn Veelken und Dr. Albers
(Drucksache VIII-81) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag stellt
fest, dass das regelmäßige Leisten von fachübergreifendem Bereitschaftsdienst
im Krankenhaus durch Fachärzte der Weiterbildungsordnung widerspricht.
Begründung:
Durch die
Weiterbildungsordnung ist es Fachärzten untersagt, regelmäßig außerhalb ihrer
Gebietsgrenzen zu arbeiten.
Dieses Verbot dient zum einen
der Aufrechterhaltung der durch die abgeschlossene Weiterbildung erworbenen
Spezialisierung und zum anderen dem Patientenschutz, da der begrenzten
Routine und Erfahrung des Facharztes außerhalb seines Fachgebietes Rechnung
getragen wird.
Die Feststellung
dieses berufsrechtlichen Aspektes durch den Deutschen Ärztetag ist
schon aus Gründen der Information betroffener fachärztlicher Kollegen
erforderlich.
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