ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 90
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 90a
Auf Antrag von Dr. Graudenz (Drucksache VIII-90)
unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Goesmann (Drucksache VIII-90a)
fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Ärztinnen und Ärzten wird häufig
pauschal und undifferenziert vorgeworfen, im Umgang mit den Opfern
häuslicher Gewalt keine ausreichende Sensibilität zu zeigen. Der
Deutsche Ärztetag weist Pauschalvorwürfe dieser Art entschieden
zurück und fordert die zuständigen Stellen auf, konkrete Defizite
empirisch zu belegen. Außerdem verweist er auf die umfangreichen
Materialien, Weiter- und Fortbildungsangebote zum Thema, die das
diesbezügliche Engagement der Ärzteschaft zeigen.
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