Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 65

Auf Antrag von Dr. Voigt und Frau Dr. Correns (Drucksache VIII-65) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, die folgende Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages dem 109. Deutschen Ärztetag zur Abstimmung vorzulegen:

In § 16 S. 2 der Geschäftsordnung wird nach dem Wort "Beschluss" eingefügt:

"mindestens eines Drittels".

Begründung:

Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages kommt es nur durch Mehrheitsbeschluss (> 50 % der Anwesenden) zu einer namentlichen oder schriftlichen Abstimmung. Im Deutschen Bundestag reicht es hingegen, wenn 5 % der Anwesenden diese Abstimmungsform beantragen.

Die Möglichkeit einer namentlichen oder schriftlichen (geheimen) Abstimmung sollte daher zumindest etwas erleichtert werden. Der erwartete – wenn auch nur mäßige – erhöhte Organisationsaufwand sollte nicht ausschlaggebend sein.

Beim letzten Deutschen Ärztetag ist ein vergleichbarer Antrag an den Vorstand überwiesen und abschlägig beschieden worden.

Deshalb bedarf es jetzt einer unmittelbaren Beschlussfassung durch den diesjährigen Deutschen Ärztetag, damit dieser Satzungsänderungsantrag überhaupt auf dem nächsten Deutschen Ärztetag behandelt werden kann.

 

© 2005, Bundesärztekammer.