BESCHLUSSANTRAG VIII – 65
Auf Antrag von Dr. Voigt und Frau Dr. Correns
(Drucksache VIII-65) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:
Der Vorstand der Bundesärztekammer
wird gebeten, die folgende Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen
Ärztetages dem 109. Deutschen Ärztetag zur Abstimmung vorzulegen:
In § 16 S. 2 der
Geschäftsordnung wird nach dem Wort "Beschluss" eingefügt:
"mindestens eines
Drittels".
Begründung:
Nach der Geschäftsordnung des
Deutschen Ärztetages kommt es nur durch Mehrheitsbeschluss (> 50 %
der Anwesenden) zu einer namentlichen oder schriftlichen Abstimmung. Im
Deutschen Bundestag reicht es hingegen, wenn 5 % der Anwesenden diese
Abstimmungsform beantragen.
Die Möglichkeit einer
namentlichen oder schriftlichen (geheimen) Abstimmung sollte daher zumindest
etwas erleichtert werden. Der erwartete – wenn auch nur mäßige – erhöhte
Organisationsaufwand sollte nicht ausschlaggebend sein.
Beim letzten Deutschen
Ärztetag ist ein vergleichbarer Antrag an den Vorstand überwiesen und
abschlägig beschieden worden.
Deshalb bedarf es jetzt einer
unmittelbaren Beschlussfassung durch den diesjährigen Deutschen
Ärztetag, damit dieser Satzungsänderungsantrag überhaupt auf dem
nächsten Deutschen Ärztetag behandelt werden kann.
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