ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 59
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VIII-59) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Vorschlag der Richtlinie
zur Berufsanerkennung (COM2002(119)) befindet sich derzeit in der Zweiten
Lesung des Parlamentes. Nach Beendigung des Mitentscheidungsverfahrens soll er
die bisherige Richtlinie der gegenseitigen Anerkennung der
Berufsqualifikationen (93/16/EWG) ersetzen.
Die endgültige Abstimmung in
der Plenarsitzung des Parlaments wird am 10. und 11. Mai2005 in Strassburg
stattfinden.
Die Deutsche Ärzteschaft
stellt fest, dass die vom Berichterstatter Stefano Zappala vorgelegten
Änderungsanträge für die Abstimmung zur zweiten Lesung nicht ausreichend sind.
Das Verfahren, nach dem eine
automatische Anerkennung nur noch für neue medizinische Fachrichtungen erfolgen
kann, die in mindestens zwei Fünfteln der Mitgliedstaaten vertreten sind,
bedeutet einen deutlichen Rückschritt für die Migrationsfreiheit von Ärzten.
Die deutsche Ärzteschaft
fordert daher das Europäische Parlament auf, sich für die Beibehaltung der
automatischen Anerkennung aller bisher existierenden 52 Facharzttitel einzusetzen.
Eine Verschlechterung in der
Qualität zukünftiger Entscheidungsprozesse im Rahmen dieser Richtlinie ist
dadurch zu befürchten, dass die Kommission zukünftig nur von einem Ausschuss
unterstützt werden soll, der sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten
zusammensetzt. Ein einziger Ausschuss kann nicht gewährleisten, dass die
Vertreter der Mitgliedsstaaten einen Überblick über alle Probleme der von der
Richtlinie behandelten Berufsgruppen haben.
Die deutsche Ärzteschaft fordert
daher das Europäische Parlament auf, diesem Ausschuss Experten der
verschiedenen Berufsgruppen beratend zur Seite zu stellen.
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