Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 59

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VIII-59) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Vorschlag der Richtlinie zur Berufsanerkennung (COM2002(119)) befindet sich derzeit in der Zweiten Lesung des Parlamentes. Nach Beendigung des Mitentscheidungsverfahrens soll er die bisherige Richtlinie der gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen (93/16/EWG) ersetzen.

Die endgültige Abstimmung in der Plenarsitzung des Parlaments wird am 10. und 11. Mai2005 in Strassburg stattfinden.

Die Deutsche Ärzteschaft stellt fest, dass die vom Berichterstatter Stefano Zappala vorgelegten Änderungsanträge für die Abstimmung zur zweiten Lesung nicht ausreichend sind.

Das Verfahren, nach dem eine automatische Anerkennung nur noch für neue medizinische Fachrichtungen erfolgen kann, die in mindestens zwei Fünfteln der Mitgliedstaaten vertreten sind, bedeutet einen deutlichen Rückschritt für die Migrationsfreiheit von Ärzten.

Die deutsche Ärzteschaft fordert daher das Europäische Parlament auf, sich für die Beibehaltung der automatischen Anerkennung aller bisher existierenden 52 Facharzttitel einzusetzen.

Eine Verschlechterung in der Qualität zukünftiger Entscheidungsprozesse im Rahmen dieser Richtlinie ist dadurch zu befürchten, dass die Kommission zukünftig nur von einem Ausschuss unterstützt werden soll, der sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Ein einziger Ausschuss kann nicht gewährleisten, dass die Vertreter der Mitgliedsstaaten einen Überblick über alle Probleme der von der Richtlinie behandelten Berufsgruppen haben.

Die deutsche Ärzteschaft fordert daher das Europäische Parlament auf, diesem Ausschuss Experten der verschiedenen Berufsgruppen beratend zur Seite zu stellen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.