Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 61

Der Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser, Frau Dr. Schulenberg und Herr Veelken (Drucksache VIII-61) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Mit der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt am 13.03.1998 wurden so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), ärztliche Tätigkeiten, die privat liquidiert und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden sollen, der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Liste enthält drei unterschiedliche Leistungsbereiche:

1.     Leistungen, die eigentlich in den GKV-Katalog gehören wie Glaukom-Früherkennung mittels Perimetrie, Ophtalmoskopie oder Tonometrie, umweltmedizinische Beratung,

2.     Leistungen, die seit jeher außerhalb des GKV-Katalogs waren wie Beschneidung ohne medizinische Indikation, Kunst- oder Körpertherapien, kosmetische Eingriffe,

3.     Leistungen, deren Anwendung problematisch weil potentiell gefährlich ist, wie Injektion eines nicht verordnungsfähigen Arzneimittels auf Wunsch des Patienten, wie z. B. Vitamin- und Aufbaupräparate, knorpelschützende Substanzen,
alle Maßnahmen aus dem Bereich der Paramedizin.

Mittlerweile haben sich sog. Verkaufskongresse etabliert, gibt es spezielle Zeitschriften für IGeL Interessenten, wird die Laienwerbung ausgebaut, werden für die Wartezimmer Videoprogramme zu Anpreisung der IGeL Leistungen von interessierten Firmen angeboten. Arzthelferínnen sprechen gezielt Patientinnen und Patienten an. Nur in Ausnahmefällen geht die Anforderung von IGeL Leistungen auf den Wunsch der PatientInnen zurück. Besonders erfolgreich sind dabei Gynäkologen, HNO Ärzte und Orthopäden. Auswüchse in der Onkologie mit pseudowissenschaftlichen Methoden unter Ausnutzung der Verzweiflung der Kranken oder in der kosmetischen Chirurgie etwa bei Jugendlichen sind nur die Spitze des Eisberges.

Dabei ist das Charakteristische der IGeL Leistungen die Intransparenz ihrer Qualität und die Kosten. Sie bewegen sich hinsichtlich der Qualitätssicherheit in einer Grauzone. Weder die Ärzteschaft noch die Politik, noch die Kostenträger haben ein Interesse an Transparenz und Qualitätssicherung. Die Ärztinnnen und Ärzte hoffen auf ungestörte "unbürokratische" Zusatzeinkommen. Die Politik lässt sie gewähren und schafft sich so Ruhe an einer besonders heiklen Front, und die GKV hofft, indirekt entlastet zu werden. Es ist ein gefährlicher blinder Fleck in der Versorgungslandschaft entstanden. Niemand kann sagen, wie hoch die Komplikationsrate bei  IGeL Leistungen ist.

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

1.     Die Aufnahme der unter Punkt 1 charakterisierten Leistungen in den GKV-Katalog.

2.     Die Ärzteschaft, konkret die Landesärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen als Zwangskörperschaften öffentlichen Rechts haben einen Katalog zu erstellen, der alle Leistungen außerhalb des GKV Katalogs auflistet, die sinnvoll sind und gängigen Qualitätsstandards entsprechen und die deshalb als IGeL Leistungen erbracht werden dürfen, so fern regelmäßige Qualitätskontrollen wie bei GKV Leistungen nachgewiesen werden.

3.     Es ist eine Liste der Leistungen zu erstellen, die nicht erbracht werden dürfen, weil sie entweder ohne erkennbaren Nutzen sind, keine medizinischen Leistungen darstellen oder /und mit einem nicht zu vertretenden Risiko verbunden sind.

4.     Die beiden Listen sind sowohl der Ärzteschaft als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.