BESCHLUSSANTRAG VIII – 75
Der Antrag von PD Dr. Scholz und Herrn Schenk zu
Schweinsberg (Drucksache VIII-75) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand
der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Internetauftritt der
Bundesärztekammer soll innerhalb der nächsten Monate barrierefrei für
Behinderte angeboten werden.
Begründung:
In Bezug auf das Gesetz, dass
die Barrierefreiheit von Behinderten (Behindertengleichstellungsgesetz,
2002) auch für öffentlich-rechtlichen Einrichtungen vorschreibt,
soll die Bundesärztekammer in den nächsten Monaten für Behinderte
ihren Internetauftritt gestalten. So wird es unter anderem Sehbehinderten
ermöglicht die Internetseiten der Bundesärztekammer lesen und nutzen
zu können. Dies hat neben einer Verbundenheit mit den Patienten,
den Vorteil sich in den Medien vorbildhaft darzustellen. Eine positive
Darstellung der Ärztinnen und Ärzten wird so unterstützt.
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