Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 75

Der Antrag von PD Dr. Scholz und Herrn Schenk zu Schweinsberg (Drucksache VIII-75) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Internetauftritt der Bundesärztekammer soll innerhalb der nächsten Monate barrierefrei für Behinderte angeboten werden.

Begründung:

In Bezug auf das Gesetz, dass die Barrierefreiheit von Behinderten (Behindertengleichstellungsgesetz, 2002) auch für öffentlich-rechtlichen Einrichtungen vorschreibt, soll die Bundesärztekammer in den nächsten Monaten für Behinderte ihren Internetauftritt gestalten. So wird es unter anderem Sehbehinderten ermöglicht die Internetseiten der Bundesärztekammer lesen und nutzen zu können. Dies hat neben einer Verbundenheit mit den Patienten, den Vorteil sich in den Medien vorbildhaft darzustellen. Eine positive Darstellung der Ärztinnen und Ärzten wird so unterstützt.

 

© 2005, Bundesärztekammer.