ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG III
– 01b
Von: Dr. Calles
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die letzten drei Absätze des Antrages (beginnend mit
den Worten „Um die notwendige Weiterentwicklung...“) werden gestrichen.
Begründung:
Ein
positives Votum zur Finanzierung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer
hätte faktisch Bindungswirkung für die Beschlussfassung über den Haushalt unter
TOP XI der Tagesordnung.
Die
Entscheidung über die Finanzierung der Förderung der Versorgungsforschung kann
jedoch nicht aus der Gesamtbetrachtung des Haushaltes der Bundesärztekammer herausgelöst
werden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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