ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV
– 01d
Von: Frau Dr. Kramer, Frau Haus und Frau Löber-Kraemer
als Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Ärztekammer Nordrhein
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der
108. Deutsche Ärztetag möge beschließen auf Seite 3 soll eingefügt werden:
-
zu Punkt 5 zweite Zeile nach
psychiatrisch „und psychosomatisch“
-
zu Punkt 7 zweite Zeile „und
psychiatrisch und psychosomatisch tätige Kolleginnen“
Begründung:
Für
diese Patienten sind niederschwellige Angebote erforderlich.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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