BESCHLUSSANTRAG V
- 03
Von: Dr. Holzborn und Dr. Feldmann als
Delegierte der Ärztekammer Nordrhein
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der
Antrag V-01: Änderung der Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ in
„Plastische und Ästhetische Chirurgie“ wird abgesetzt in der vorgelegten
Formulierung.
Begründung:
Bislang
wurde die Bezeichnung „Ästhetische Medizin“ fachübergreifend von Hautärzten,
Augenärzten, Gynäkologen, HNO-Ärzten, MKG-Chirurgen und Chirurgen benutzt. Die
Zeitschrift „Ästhetische Medizin“ wurde von dem Düsseldorfer Dermatologen Prof.
Dr. Schreus herausgegeben und von ihm stammen zahlreiche operative und
nicht-operative Verfahren der ästhetischen Medizin.
Da
einerseits alle oben genannten Fachgruppen legitimes Interesse daran haben,
dass der Begriff „Ästhetische Chirurgie“ nicht ausschließlich von den
Plastischen Chirurgen informativ und werbewirksam geführt werden kann und da
andererseits zahlreiche ästhetische, zum Teil laserchirurgische Verfahren
angewandt werden, ist diese Gebietsbezeichnung abzulehnen.
Die
solcherart nicht privilegierten Arztgruppen sind den Patienten gegenüber in
einem Legitimationszwang: „Wir machen das auch“.
Mit
der Zustimmung zu der Änderung in der Weitebildungsordnung würde die „Ästhetik“
in der Medizin werbewirksam ausschließlich den Plastischen Chirurgen zufallen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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