Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG    V - 03

Von: Dr. Holzborn und Dr. Feldmann
als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Antrag V-01: Änderung der Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ in „Plastische und Ästhetische Chirurgie“ wird abgesetzt in der vorgelegten Formulierung.

Begründung:

Bislang wurde die Bezeichnung „Ästhetische Medizin“ fachübergreifend von Hautärzten, Augenärzten, Gynäkologen, HNO-Ärzten, MKG-Chirurgen und Chirurgen benutzt. Die Zeitschrift „Ästhetische Medizin“ wurde von dem Düsseldorfer Dermatologen Prof. Dr. Schreus herausgegeben und von ihm stammen zahlreiche operative und nicht-operative Verfahren der ästhetischen Medizin.

Da einerseits alle oben genannten Fachgruppen legitimes Interesse daran haben, dass der Begriff „Ästhetische Chirurgie“ nicht ausschließlich von den Plastischen Chirurgen informativ und werbewirksam geführt werden kann und da andererseits zahlreiche ästhetische, zum Teil laserchirurgische Verfahren angewandt werden, ist diese Gebietsbezeichnung abzulehnen.

Die solcherart nicht privilegierten Arztgruppen sind den Patienten gegenüber in einem Legitimationszwang: „Wir machen das auch“.

Mit der Zustimmung zu der Änderung in der Weitebildungsordnung würde die „Ästhetik“ in der Medizin werbewirksam ausschließlich den Plastischen Chirurgen zufallen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

 

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