ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII
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Von: Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der
108. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, im GMG zu verankern, dass
Mitarbeiter des Außendienstes der pharmazeutischen Industrie zur permanenten
Fortbildung verpflichtet werden. Zum Nachweis einer erfolgreich durchgeführten
Fortbildung ist ein Ausweis vorzulegen.
Begründung:
Ärzte
und Apotheker sind nach dem GMG zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Deshalb
ist es schwer nachzuvollziehen, dass der Personenkreis, der sowohl Ärzte, als
auch Apotheker beraten will, sein Fachwissen nicht regelmäßig ergänzen und
überprüfen lassen muss. Ausweise zum Nachweis erfolgreicher Fortbildung sind in
der EU bereits in Portugal und Spanien eingeführt.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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