Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII - 42

Von: Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, im GMG zu verankern, dass Mitarbeiter des Außendienstes der pharmazeutischen Industrie zur permanenten Fortbildung verpflichtet werden. Zum Nachweis einer erfolgreich durchgeführten Fortbildung ist ein Ausweis vorzulegen.

Begründung:

Ärzte und Apotheker sind nach dem GMG zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Deshalb ist es schwer nachzuvollziehen, dass der Personenkreis, der sowohl Ärzte, als auch Apotheker beraten will, sein Fachwissen nicht regelmäßig ergänzen und überprüfen lassen muss. Ausweise zum Nachweis erfolgreicher Fortbildung sind in der EU bereits in Portugal und Spanien eingeführt.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

 

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